Österreich: 8. März - Internationaler Frauentag - die einen Frauen werden ermordet, den anderen Frauen werden ihre Kinder entrissen

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8. März: Internationaler Frauentag - die einen Frauen werden ermordet, den anderen Frauen werden ihre Kinder entrissen
Foto: die Schneider
08 Mär 10:00 2024 von OTS Print This Article

Österreich hat im letzten Monat wieder gezeigt, dass es das Land der Femizide ist: 5 getötete Frauen an einem einzigen Tag werden als der schwarze Freitag in die Geschichte eingehen.

Während der Femizid die schlimmste Form der geschlechtsbezogenen Gewalt ist, erleiden viele Mütter und Kinder in Österreich eine der grausamsten Menschenrechtsverletzungen: unrechtmäßige Kindesabnahmen. Wien liegt dabei österreichweit mit insgesamt 657 Kindesabnahmen im Jahr 2023 an der Spitze und hat somit einen neuen Rekord aufgestellt. Statistiken über die Gründe der Kindesabnahmen werden nicht bekannt gegeben.

Es hämmert an die Tür: „Polizei! Machen Sie auf!“ Das ist nicht etwa eine Szene einer Verhaftung eines Drogendealers, sondern einer Alleinerzieherin wird ihr Kind unrechtmäßig von der Kinder- und Jugendhilfe (KJH, vormals Jugendamt) abgenommen. Ohne Vorankündigung, teilweise ohne Überprüfung der Angaben der Gefährdungsmeldung, beschließen Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe, ein Kind von seiner Mutter zu trennen. Bei Sabine S. (Name geändert) erfolgte die Kindesabnahme, als sie die erfahrene Gewalt durch den Kindesvater publik machte. Sie wurde Opfer von Partnergewalt. Der Vater ihrer jüngeren Tochter, wurde gewalttätig, als Sabine während ihrer Schwangerschaft beschloss, sich zu trennen. Auf Anraten der Kinder- und Jugendhilfe erwirkte sie eine einstweilige Verfügung gegen ihn. Doch das sollte ihr zum Verhängnis werden. Aus Ärger über das Betretungsverbot, brachte der Gewalttäter selbst eine Gefährdungsmeldung gegen die Mutter bei der MA 11 ein. Damit nicht genug: während Sabine in den Wehen lag, versuchte der Ex-Partner trotz eines Annäherungsverbots, sich unter Drohungen gegen das Krankenhauspersonal einen Weg in den Kreissaal während der Geburt zu bahnen.

Andrea Czak, Obfrau des Vereins FEM.A dazu: "Viele Menschen glauben, dass Mütter, deren Kinder abgenommen wurden, schlechte Mütter sind. Das ist falsch! Zahlreiche Mütter sind sehr gute Mütter und sie und ihre Kinder sind Opfer von schlimmen Menschenrechtsverletzungen durch die Kinder- und Jugendhilfe. Sie werden durch die Kindesabnahme dauerhaft traumatisiert. Dies erzeugt ein unvorstellbares Leid bei ihnen!"

Noch im Krankenhaus wurde Sabine ihr neugeborenes Kind abgenommen. Erst war sie durch den Kindesvater zum Gewaltopfer geworden, danach wurde sie durch die Kindesabnahme Opfer institutioneller Gewalt durch die Kinder- und Jugendhilfe. Eine Begründung für die grausame Abnahme bekam sie nicht. Auch die beiden älteren Kinder wurden Sabine abgenommen, während sie noch im Spital lag. Während für Straftäter, die von der Polizei verhaftet werden, binnen 48 Stunden ein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt werden muss, hat die Kinder- und Jugendhilfe ganze acht Tage Zeit, um die Kindesabnahme bei Gericht zu melden. Für Babys oder Kleinkinder eine unglaublich lange Zeit! Beweise für eine Gefahr im Verzug, die für eine eigenmächtige Abnahme des Kindes ohne Gerichtsbeschluss durch die Kinder- und Jugendhilfe Voraussetzung ist, die müssen von ihr nicht geliefert werden.

Selbst Straftäter haben in Österreich mehr Rechte als Alleinerzieherinnen

Während Straftäter innerhalb von 96 Stunden das Recht haben, von eine*r Richter*in angehört zu werden und einen schriftlichen Entscheid ausgehändigt zu bekommen, haben Mütter ab dem Zeitpunkt der Kindesabnahme praktisch keine Rechte mehr. Es fehlen adäquate Verfahrensvorschriften. Die Mütter und Kinder haben kein Recht darauf, von eine*r Richter*in angehört zu werden oder gar dem Verfahren über ihr eigenes Kind beizuwohnen. Oft gibt es nicht einmal eine mündliche Verhandlung. Es fehlen verbindliche Fristen für das Verfahren. So warten manche Mütter monate- oder jahrelang darauf, dass das Gericht ihren Fall bearbeitet. Selbst dann wird meist nicht entschieden, ob die Kindesabnahme gerechtfertigt war. Die Mütter haben deshalb keine Möglichkeit, gegen die Behörde vorzugehen. Auch das Recht auf Akteneinsicht in die Aufzeichnungen der Kinder- und Jugendhilfe haben sie nicht, daher können sie deren Angaben nicht überprüfen.

Derzeit gibt es kein Kontrollorgan, das die Kindesabnahmen durch die Kinder- und Jugendhilfe überprüft. Die gravierenden Eingriffe in die Grundrechte der Mütter und Kinder können dadurch nicht einmal beanstandet werden. In Sabines Fall hatte die Sozialarbeiterin der MA 11 beim Spital veranlasst, dass sie ihr Baby nicht stillen durfte, da es aufgrund der von der MA11 im verborgenen geplanten Kindesabnahme nicht „zweckdienlich“ wäre. Das Baby wurde dadurch um den wichtigen Beitrag zum Aufbau des Immunsystems gebracht und der Bindungsaufbau zwischen Mutter und Säugling wurde dadurch verhindert. Außerdem wurde Sabine von der Leiterin der MA 11 nahegelegt, sie solle sich unterbinden lassen. Die Kinder und die Mütter werden meistens durch die Kindesabnahme, die häufig von einem Polizeieinsatz begleitet wird, schwer und dauerhaft traumatisiert. Zudem sind laut eigenen Angaben der MA 11 und Berichten der Volksanwaltschaft, die Betreuungseinrichtungen für die abgenommenen Kinder chronisch überfüllt und personell unterbesetzt.

Barbara Beclin, Assistenzprofessorin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien: „Um ungerechtfertigte Kindesabnahmen zu verhindern oder zumindest rasch wieder rückgängig zu machen, bedarf es umgehend mehr Rechtssicherheit für Mütter und Kinder. Es kann nicht sein, dass Kinder ihrer Mutter ohne schriftliche Begründung, ohne Anhörung und ohne Rechtsbeistand dauerhaft weggenommen werden. Ein derartiges Vorgehen traumatisiert die Familien und destabilisiert den Rechtsstaat.“

FEM.A fordert deshalb:

Die Definition von „Gefahr im Verzug“ im Kontext der Kindesabnahmen muss klar gesetzlich definiert werden. Es müssen verbindliche und adäquate Verfahrensvorschriften ähnlich wie im Strafrecht geschaffen werden.Es braucht ein Kontrollorgan der Kinder- und Jugendhilfe im Fall einer Kindesabnahme. Der Wille des Gesetzgebers ist, dass die Kindesabnahme das letzte Mittel ist!Das Recht der Mütter auf Einsicht in die Aufzeichnungen der Kinder- und Jugendhilfe muss gesetzlich verankert werden.


Quelle: OTS



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