Tipps für Frühbucher

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06 Mär 07:20 2015 von Elisabeth Schwarzl Print This Article

Info der AKOÖ: Was Sie beim Buchen einer Urlaubsreise beachten sollten

LINZ. Viele Arbeitnehmer  müssen jetzt schon den Urlaub planen, manche wollen auch den Frühbucherbonus nutzen. Wie eine Urlaubsreise verläuft, entscheidet sich häufig bereits bei der Buchung. Vergleichen Sie Preise der verschiedenen Anbieter und, damit die schönste Zeit im Jahr kein Reinfall wird, beachten Sie folgende Tipps:
 
Reisevertrag
Wird die Reise telefonisch, mit E-mail oder per Fax gebucht, unterschreiben Sie nichts. Bewahren Sie daher alle schriftlichen Buchungsunterlagen auf. Bei Internetbuchung informieren Sie sich vorher über den Veranstalter und die Vertragsbedingungen. Drucken Sie sämtliche Buchungsschritte aus. Lassen Sie sich Sonderwünsche in der Buchungsbestätigung vermerken. Kontrollieren Sie, ob der Reiseveranstalter eine Insolvenzabsicherung hat. Mit dieser Absicherung wird sichergestellt, dass Sie im Konkursfall die angezahlten Beträge zurückbekommen bzw. Ihre Heimreise sichergestellt ist.
Die im Prospekt angegebenen Beschreibungen bezüglich Qualität des Hotels, des Strandes usw. müssen stimmen (Prospektwahrheit, Prospektklarheit, Prospektvollständigkeit).
 
Anzahlung
Bei der Buchung wird üblicherweise eine Bearbeitungsgebühr sowie eine Anzahlung verlangt.  Die Anzahlung darf höchstens 20 Prozent des Reisepreises betragen. Die Restzahlung steht dem Reisveranstalter frühestens 20 Tage vor Reisebeginn und nur gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu.
 
Stornierung und Stornokosten
Die Voraussetzungen wann der Veranstalter die Reise absagen kann finden Sie in den Reisebedingungen. Grundsätzlich können Sie Pauschalreisen jederzeit stornieren. Allerdings werden Stornogebühren verrechnet. Bis 30 Tage vor Antritt der Reise werden meist 10 Prozent des Gesamtreisepreises verlangt. 3 Tage vor der Reise sogar 85 Prozent. Eine Reisestornover¬sicherung ist daher anzuraten.
 
Änderung des Reisepreises
Es gilt grundsätzlich der vereinbarte Reisepreis. Eine mögliche Preisänderung muss vertraglich vereinbart sein (Preisgleitklausel) und ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich: bei Änderung der Beförderungskosten (z.B. Benzinpreis), der Flughafengebühren oder Wechselkurse. Die Preisgleitklausel ist nur dann wirksam, wenn sie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthält und unter denselben Bedingungen auch eine Preissenkung vorsieht. Bei Preiserhöhung über 10 Prozent des Reisepreises, haben Sie ein kostenloses Rücktrittsrecht.
Ab dem 20. Tag vor dem Reiseantritt ist jede Preiserhöhung unzulässig.
 
Weitere Informationen zum Thema Reisen finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at

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