Reisebeschwerden 2015: Erste Zwischenbilanz

Slide background
Kein Bild vorhanden
08 Aug 09:05 2015 von Oswald Schwarzl Print This Article

Die klassischen Beschwerdefälle gab es auch heuer wieder

LINZ. Das gebuchte Hotel war nicht verfügbar, der im Prospekt angegebene Pool nicht benutzbar, Lärm von Baustellen neben dem Hotel oder Probleme mit der Stornoversicherung. Allerdings sind diese Beschwerden zahlenmäßig heuer deutlich geringer. „Die überwiegende Zahl der Reklamationen betraf Flugverspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, verspätete Ankunft des Reisegepäcks, Verlegung des Abflugorts sowie Kommunikationsprobleme mit Online-Reiseportalen und Fluggesellschaften“ stellt Dr. Georg Rathwallner fest.
Insgesamt sind seit Jahresbeginn 1.722 Anfragen und Beschwerden beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ eingegangen.
 
Wenn man zum Beginn des Urlaubs auf den Flieger warten muss, weil sich der Abflug verspätet, ist das ärgerlich und senkt die Vorfreude auf den Urlaub. Der Konsument kann ab einer Verspätung von 5 Stunden vom Flug zurücktreten und die Rückerstattung des Flugtickets verlangen.
Bei einer Pauschalreise aber ist das nicht sinnvoll, da in diesen Fällen die Kosten für das Hotel nicht erstattet werden. In diesem Fall können Reisende bei Verspätungen von über 4 Stunden eine adäquate Preisminderung (entsprechend der Frankfurter Tabelle) vom Reiseveranstalter verlangen.

Flugverspätungen von 24 Stunden und mehr sind leider keine Seltenheit.
Auch die Verlegung des Abflugortes ist ärgerlich. Konsumenten planen ihren Urlaub oft so, dass sie kurze Anfahrtswege haben. Sie möchten vom nächstgelegenen Flughafen abheben und sind bereit, dafür einen höheren Preis zu zahlen.
 
Airlines missachten Konsumentenrechte
Bei Überbuchung und Annullierung haben Konsumenten unter bestimmten Bedingungen entsprechend der EU-Fluggastverordnung Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro, je nach Flugdistanz. Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt dies auch für größere Verspätungen. Der überwiegende Teil der Fluggesellschaften verweigert diese Ansprüche mit Argumenten wie „außergewöhnliche Umstände“, „technische Probleme“ und dergleichen. In den meisten Fällen treffen diese in der EU-Fluggastverordnung geregelten Ausnahmetatbestände aber nicht zu. Diese Rechte müssen dann bei Gericht eingeklagt werden - oft eine unüberwindliche Hürde für Konsumenten, vor allem wenn der Gerichtsstandort im Ausland ist.
 
Wir haben für 14 Konsumenten einen Musterprozess gegen Condor geführt und gewonnen. Aktuell klagen wir gemeinsam mit FairPlane weitere 42 Entschädigungsansprüche entsprechend der EU-Fluggastverordnung wegen Flugüberbuchung, Annullierung bzw. Flugverspätung.
Sehr konsumentenunfreundlich verhalten sich auch viele Fluggesellschaften bei Flugstornierungen durch den Konsumenten. Diese haben in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren und Steuern. Die Fluggesellschaften verweigern dies beziehungsweise ziehen hohe Bearbeitungsgebühren ab. In einem Test haben wir das aufgezeigt (ooe.konsumentenschutz.at )
In dieser Frage führen wir 9 Musterprozesse gemeinsam mit FairPlane.
 
Probleme mit Onlinereiseportalen
Viele Konsumentenbeschwerden gibt es über Internetreisebüros wie ab-in-den-urlaub.de,fluege.de.  Bei telefonischen Kontakten brauchen Konsumenten viel Geduld. E-Mails werden oft gar nicht bzw. sehr spät beantwortet.

Ein Beispiel ist der Fall von Herrn E. aus Linz. Er buchte über „ab-in-den-urlaub.de Spezial by Urlaubstours“ einen Kurzurlaub in die Schweiz mit Hin- und Rückflug ab Linz. Nach seiner Anzahlung erfuhr er durch Medienberichte, dass die Fluglinie die Strecke von und nach Linz eingestellt hat, wovon auch seine Flüge betroffen waren.

Da er vom Reiseveranstalter „ab-in-den-urlaub.de Spezial by Urlaubstours“ darüber keinerlei Informationen erhalten hatte, nahm er selbst Kontakt mit diesem auf, um Alternativflüge abzuklären. Zahlreiche E-Mails blieben unbeantwortet, viele Anrufe bei dem Unternehmen waren vergeblich und selbst auf seinen eingeschrieben Brief erhielt er keine Rückmeldung. Erst nach Einschreiten des AK Konsumentenschutzes wurden Herrn E. die geänderten Flugzeiten mitgeteilt und sein Urlaub dadurch gerettet.
 
Ungewollte teure Reiseversicherung
Die Berlin Direkt Versicherung hat automatisch Reiseversicherungspakete von Konsument/-innen um ein weiteres Jahr verlängert. Die Folgeprämie, welche deutlich höher war als die erste Jahresprämie, sollte automatisch über Konto/Kreditkarte eingezogen werden. In Oberösterreich unterstützte der Konsumentenschutz der AK OÖ bisher 56 Konsument/-innen erfolgreich und ersparte diesen im Durchschnitt 184 Euro. Betroffene finden auf unserer Homepage auch einen Musterbrief an die Versicherung.

Die Arbeiterkammer hat zudem gegen die Berlin Direkt Versicherung eine Unterlassungsklage eingebracht. Inzwischen werden seitens der Berlin Direkt Versicherung von dieser Verlängerung betroffene Verträge rückwirkend zum Ende des ersten Versicherungsjahres storniert.

So reklamieren Sie richtig
Wenn die Bedingungen am Urlaubsort nicht dem Katalog oder den Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung entsprechen oder sonstige Mängel wie etwa schmutziges Zimmer, Baustellenlärm, kein warmes Wasser vorliegen, verlangen Sie am besten sofort eine Verbesserung dieser Mängel.

Lassen sich die Mängel am Urlaubsort nicht beseitigen, können Sie nach Rückkehr beim Reiseveranstalter Gewährleistungsansprüche in Form einer Preisminderung schriftlich (Einschreiben!) geltend machen.
Zur Bewertung der Mängel dient dabei die Frankfurter Tabelle-
Wenn der Reiseveranstalter Ihre Ansprüche nicht ernst nimmt, unterstützen wir Sie gerne:
[email protected]
 
Weitere Informationen zum Thema Reisen finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at


QUELLE "AKOÖ"

  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Oswald Schwarzl

CR

Chefredakteur in Ruhe

Weitere Artikel von Oswald Schwarzl