Linz: Ausgleichszulage wegen Lebensgemeinschaft gekürzt

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02 Sep 11:55 2015 von Nicole Scharinger Print This Article

Die Arbeiterkammer OÖ klagte - eine Linzerin bekommt nun um 3.000 Euro mehr Pension im Jahr

LINZ. Um gut 3.000 Euro mehr Pension im Jahr bekommt eine Linzerin, nachdem die AK gegen die Kürzung ihrer Ausgleichszulage geklagt hat. In einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil hat das Arbeits- und Sozialgericht Linz festgestellt, dass eine Lebensgemeinschaft nicht automatisch zu einer Kürzung der Ausgleichszulage führen muss. Im Fall der Linzerin habe es sich um eine Lebens-, nicht aber um eine Wirtschaftsgemeinschaft gehandelt, deshalb sei die Kürzung unzulässig, urteilte das Gericht.

Die 60-Jährige hat aus eigenen Beiträgen nur Anspruch auf eine Pension in Höhe von rund 450 Euro brutto im Monat. Um in solchen Fällen Altersarmut zu vermeiden, gibt es die Ausgleichszulage. Wenn eine alleinstehende, in Österreich lebende Person mit ihrer Pension und allfälligen anderen Einkünften auf weniger als 872,31 Euro im Monat kommt, dann wird bis zu diesem Betrag aufgestockt. Bei Eheleuten beträgt der Ausgleichszulagenrichtsatz 1.307,89 Euro. Bei Ehepaaren (und eingetragenen Partnerschaften) ist die Sache also gesetzlich geregelt. Nicht so bei Lebensgemeinschaften. In diesen Fällen rechnet die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ohne tatsächliche rechtliche Grundlage einen Betrag von 218,36 Euro auf die Ausgleichszulage an. Das heißt, die ausbezahlte Pension (erworbener Pensionsanspruch plus Ausgleichszulage) wird um 218,36 Euro gekürzt.
 
Allen, die in einer vergleichbaren Situation leben und deren Ausgleichszulage gekürzt wird, rät die Arbeiterkammer zu klagen. Bei Unklarheiten können sich Betroffene an den Rechtsschutz der AK OÖ unter der Telefonnummer 050/6906-1 wenden.

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