Landwirtschaftskammer OÖ fordert effektives Biber-Management

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18 Mär 21:04 2016 von Oswald Schwarzl Print This Article

Wirksame Gefahren- und Schadensregulierung ist notwendig

LINZ. Die zunehmende Ausbreitung des Bibers in Oberösterreich schafft für die Land- und Forstwirtschaft zum Teil massive Probleme. Aktuell gibt es in Oberösterreich bereits 800 Biber und es ist zu erwarten, dass der Bestand heuer bei uns auf über 1.000 Stück anwachsen wird.
 
„Durch die starke Ausbreitung in den Gewässern land- und forstwirtschaftlich genutzter Gebiete entstehen zunehmend großflächige Schäden für die Bauern und Forstwirte. So wird die Funktionsfähigkeit von immer mehr behördlich genehmigten Entwässerungsanlagen, die größere Flächen entwässern, durch Aufstauungen beeinträchtigt. Unbefestigte Wege und Flächen werden durch Biberhöhlen unterminiert, wodurch die Unfallgefahr beim Befahren massiv zunimmt“, zeigt LK-Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker die aktuellen Problembereiche auf.
 
Die wirtschaftlichen Schäden für die Land- und Forstwirtschaft werden enorm sein, wenn nicht die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Zudem ergeben sich erhebliche Gefahren und Haftungsrisiken. So wird jeder Benützer einer Straße, die neben einem Gewässer liegt und dessen Ufer mit Bäumen bewachsen ist, damit rechnen müssen, dass ein vom Biber in der letzten Nacht angenagter Baum auf die Straße fällt oder dass diese Straßen aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müssen. Viele Ortschaften und Häuser, die an einem Bach liegen und wo der Biber oberhalb dieser einen Damm angelegt hat müssen aufgrund der Verklausungsgefahr mit größeren Schäden bei Hochwasser leben. Auch sind viele Hochwasserschutzdämme in OÖ nicht bibersicher, weshalb bei Hochwasser die Funktion dieser Dämme oft nicht mehr entsprechend gewährleistet ist.
 
Auch in den großen Augebieten, die den Kernlebensraum des Bibers darstellen, überschreitet der Bestand teilweise bereits das für diese Räume nachhaltig verträgliche Ausmaß. Das Ökosystem Auwald, wie wir es derzeit kennen, wird damit teilweise sukzessive zerstört.
 
EU-Rechtsgrundlagen bieten Handlungsmöglichkeiten
Sowohl der EU-Gesetzgeber als auch der Landesgesetzgeber sehen den Artenschutz nicht als das höchste Gut an, sondern haben Regulierungsmöglichkeiten für geschützte Tiere, die Gefahren und Schäden verursachen, vorgesehen. So sieht Artikel 16 der EU-Fauna-Flora-Habitat Richtlinie explizit vor, dass

- zur Verhütung ernster Schäden, insbesondere an Kulturen und in der Tierhaltung sowie an Wäldern, Fischgründen und Gewässern sowie an sonstigen Formen von Eigentum

- im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt

eine Regulierung zulässig ist. Eine vergleichbare Regelung gibt es auch im OÖ Naturschutzgesetz.
 
Die Landwirtschaftskammer OÖ fordert vom zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner, dass der OÖ Bibermanagementplan derart angepasst wird, dass die oben genannten Gefährdungen und größere Schäden verhindert werden. In die Anpassung sollten alle Organisationen und Institutionen, die vom Biber betroffen sind bzw. deren gesetzliche Vertreter eingebunden werden.
 
„Die Landwirtschaftskammer ersucht den Naturschutz-Landesrat Haimbuchner die vom Land OÖ eingesetzten Bibermanager zu beauftragen, dass sie ab sofort alle Gefährdungen und Schäden durch Biber, die ihnen gemeldet werden, dokumentieren. Das Ergebnis der Erhebungen soll den Betroffenen auch zur Stellungnahme übermittelt werden. „Wir verlangen, dass den betroffenen Grundbesitzern nicht vermeidbare Schäden ersetzt werden und Haftungen aufgrund der Tätigkeit des Bibers wirksam ausgeschlossen werden“, fordert Präsident Reisecker von den Naturschutzverantwortlichen des Landes ein adäquates Eingehen auf die dargestellten Probleme.

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