Großes Lob für Ehrenamt und Freiwilligkeit bei den Freiwilligen Feuerwehren

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17 Sep 10:27 2012 von Mag. Andreas Prammer Print This Article

Kleine Feuerwehren sollen gestärkt, große spezialisierter werden

"Einige der vom Landesrechnungshof aufgezeigten Punkte wurden im Reformprozess bereits abgearbeitet, alles andere wird ernst genommen. Der Landesrechungshof bestätigt in seinem Bericht den eingeschlagenen Weg des Landes Oberösterreich für die Feuerwehren. Diesen Weg werden wir auch künftig weiter gehen, um die Feuerwehren in unserem Land auf ein nachhaltig gesundes Fundament zu stellen“, sagt Feuerwehr-Landesrat Max Hiegelsberger zum veröffentlichten Prüfbericht des Landesrechnungshofes  zum Stand der Feuerwehrreform.

In seinem Bericht stellt der oberösterreichische Landesrechnungshof den Freiwilligen Feuerwehren und dem Feuerwehrressort des Landes Oberösterreich ein durchwegs positiveres Zeugnis aus. Damit bekräftigt er den eingeschlagenen Weg der vergangenen Jahre. Feuerwehr-Landesrat Hiegelsberger: "Zwischen dem Land Oberösterreich und dem Landesfeuerwehrverband besteht Einigkeit über die Notwendigkeit von Reformen, damit die Freiwilligen Feuerwehren (FF) auch in Zukunft flächendeckend ihren Sicherheitsauftrag erfüllen können."



Hiegelsberger verweist außerdem darauf, dass die Prüfung des Landesrechnungshofes bereits vor der Beschlussfassung des Landes-Feuerwehrverbandes über das Reformprojekt "Zukunft Feuerwehr 2030" erfolgte; die aufgeworfenen Fragestellungen sind daher großteils durch das beschlossene Reformpapier abgedeckt.


 


„Da sich der Landesrechnungshof in seinen Berichten üblicherweise auf Kritik und Verbesserungsvorschläge beschränkt, freut uns das ausdrückliche Lob für bereits erfolgte Flexibilisierungen und Effizienzsteigerungen. Dennoch werden wir die angeführten Punkte des LRH ernst nehmen und versuchen, diese im Reformprojekt ‚Zukunft Feuerwehr 2030‘ einfließen zu lassen“, so der zuständige Landesrat.


 


Zukunftskonzept „Feuerwehr 2030“ in der Zielgeraden


Die Gesetzesänderungen sollen Flexibilität bringen. Die Reform wurde von einer Arbeitsgruppe im Landesfeuerwehrverband erarbeitet und ist vor dem Hintergrund zu sehen,


dass erstens das hohe Niveau der Freiwilligkeit erhalten wird,


dass es zweitens finanziell langfristig abgesichert ist


und drittens rasch und flexibel auf geänderte gesellschaftliche Bedürfnisse eingegangen werden kann.



"Wir sind dabei, einen ersten Begutachtungsentwurf zu erstellen; im Herbst wird sich der Landtag damit beschäftigen“, sagt Hiegelsberger.


 


So sollen Änderungen beim Feuerwehr-Gesetz und bei der „Brandbekämpfungsverordnung NEU“ sicherstellen, dass diese Flexibilisierung möglich wird. Einerseits, dort wo die Feuerwehren zusammenarbeiten wollen, anderseits bei der Ausstattung. Bisher waren etwa kleine Feuerwehren häufig verpflichtet, ein bestimmtes Fahrzeug anzuschaffen, welches oftmals nicht den tatsächlichen Bedürfnissen entsprochen hat.

Im Zuge der Novelle wird durch eine Gefahrenpotentialanalyse evaluiert, welche Geräte vorhanden sind und welche gebraucht werden. Damit kann für die FF gezielt das passende Fahrzeug angeschafft werden. Zusätzlich wird es verstärkt Bemühungen geben, dass Feuerwehrmitglieder nicht nur an ihrem Wohn-, sondern auch an ihrem Arbeitsort bei der Feuerwehr in den Einsatz gehen können.

Klare Absage an Zwangs-Zusammenlegungen
Zwangszusammenlegungen erteilt der zuständige Feuerwehr-Landesrat Max Hiegelsberger eine klare Absage: „Diese Diskussionen helfen gar keinem und wurden von Seiten des Landes auch nie angedacht. Was wir aber sehr wohl haben und unterstützen, sind Kooperationen – allerdings ausschließlich solche, die aus den Feuerwehren selbst kommen, ohne Zwang. Die Feuerwehren können dann etwa die Jugendarbeit gemeinsam organisieren und Synergien nutzen.“



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