Fluglinien verweigern systematisch Rückzahlung der Fluggebühren

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20 Jul 07:05 2015 von Elisabeth Schwarzl Print This Article

Keine einzige der beteiligten Airlines erstattet die gesamten Gebühren zurück, so ein Test der Arbeiterkammer OÖ

LINZ. Fluglinien verweigern systematisch Rückzahlung der Fluggebühren
Flüge werden oft lange vor dem Abflugtermin gebucht. „Muss man das Ticket wegen unvorhergesehener Ereignisse stornieren, hat man mindestens  Anspruch auf Rückerstattung der Steuern, Gebühren und der gesetzlichen Flugabgabe. Diese fallen nämlich nur dann an, wenn man tatsächlich fliegt“ stellt Dr. Georg Rathwallner fest. Ein aktueller Test der Arbeiterkammer OÖ zeigt, dass keine einzige der beteiligten Airlines die gesamten Gebühren zurückerstattet!
 
8 Testpersonen buchten entweder direkt auf der Website der Airline oder über Buchungsplattformen Direktflüge von Wien bzw. München nach Barcelona (06.06.2015) und retour (09.06.2015). Knapp eine Woche später wurden die Flüge storniert und die Rückerstattung der Gebühren verlangt.
Vueling (die low-cost Tochter von Iberia) und die Internetplattform Opodo haben die Rückerstattung der Gebühren verweigert. Von Flüge.de erhielten wir lediglich etwas mehr als 2 Euro zurück – das entspricht einem Verlust von 98 Prozent der verrechneten Gebühren und Steuern.

Große Unterschiede gab es bei der Refundierung identer Flüge. Für den bei Expedia gebuchten Austrian Flug wurden von den bei der Buchung verrechneten Gebühren von 94,71 Euro immerhin 52,71 Euro zurückbezahlt.  Austrian erstattete bei dem direkt auf ihrer Homepage gebuchten Flug lediglich 17,71 Euro. Ebookers und Flüge.de verrechneten für die Stornierung 50 Euro Bearbeitungsgebühr. Flüge.de hat bereits bei der Buchung eine sogenannte Servicegebühr von knapp 40 Euro verrechnet! Im Vergleich dazu verrechnet etwa die Buchungsplattform Expedia weder eine Buchungspauschale noch Kosten für die Abwicklung der Stornierung. Empfehlenswert ist daher, bereits bei der Buchung auf diese „versteckten“ Kosten zu achten.

Online buchen funktioniert in den meisten Fällen gut, Online-Stornieren ist aber aufwändig und kompliziert. Billigairlines verlangen meist die telefonische Stornierung.  Besondere Ausdauer verlangte uns Flüge.de ab. Erst nach einer Wartezeit von 25 Minuten meldete sich ein Mitarbeiter um die Stornierung vorzunehmen.
Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ bietet einen Musterbrief zur Rückforderung der Fluggebühren unter ooe.konsumentenschutz.at
 
In Frankfurt wurde in einem Urteil festgestellt, dass Fluggesellschaften nicht nur Steuern und Gebühren zu erstatten haben, sondern auch einen wesentlichen Teil des Flugpreises. Auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline dies ausschließen (meist bei günstigen Tarifen). Begründet wurde diese Entscheidung, dass seitens des Unternehmens dargelegt werden muss, ob und wenn ja, zu welchem Preis die stornierten Flüge weiterverkauft wurden. Bei der Absage lange vor dem Antritt des Fluges ging das Gericht davon aus, dass die Tickets zumindest zum ursprünglichen Betrag verkauft werden konnten.
Sollten sich die Fluglinien weiterhin weigern, die Rückzahlung in vollem Umfang vorzunehmen, wird der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ Musterprozesse führen.

Das Testergebnis finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at

 

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