Durchgriffsrecht: Steyregger Bürgerplattform fordert faire Aufteilung von Flüchtlingen

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18 Sep 21:03 2015 von Bürgerplattform Steyregg Print This Article

Steyregger Bürgerplattform schlägt Änderungen beim Durchgriffsrecht vor

Die Steyregger Bürgerliste "Bürgerplattform Steyregg" (BPS) fordert vom Nationalrat Änderungen im geplanten Durchgriffsrecht, um eine faire Aufteilung der Flüchtlinge auf alle Gemeinden vorzusehen.

Da im aktuellen Gesetzesentwurf verbindliche Flüchtlingsquoten lediglich auf Bezirksebene vorgesehen sind, kann es durch das Durchgriffsrecht in einigen Gemeinden zu übermässig großen Flüchtlingszahlen kommen, während andere Gemeinden weiterhin keine Asylwerber unterbringen.

Als konkretes Beispiel verweist die Bürgerplattform auf die Situation in Steyregg, wo vom Bund bereits das Steyregger Cohotel als neues Auffanglager für Flüchtlinge angemietet wurde. Obwohl Steyregg bereits heute mehr als 55 Flüchtlinge untergebracht hat, und die diskutierten Quote von 1,5% damit schon fast erfüllt, würden mit dem neuen Auffanglager noch einmal rund 140 Asylwerber in Steyregg untergebracht. Eine Integration dieser Asylwerber sei damit praktisch unmöglich, ist sich die Bürgerplattform mit dem Steyregger Bürgermeister Hans Würzburger einig.

Die Bürgerplattform schlägt daher vor, verbindliche Flüchtlingsquoten nicht nur auf Bezirksebene, sondern vor allem auch auf Gemeindeebene gesetzlich vorzusehen, um eine faire Aufteilung von Asylwerbern auf alle Gemeinden sicherzustellen.

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Volltext der Stellungnahme der Bürgerplattform Steyregg (BPS) an den Nationalrat:
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Betreff: Stellungnahme zum Initiativantrag der Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka und Dr.a Galwischnig zur Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (1295/A) (sog. „Durchgriffsrecht“)


Tenor: Das Fehlen verbindlicher Quoten auf Gemeindeebene verhindert die Integration von Asylwerbern in der österreichischen Gesellschaft



Vorschlag eines Abänderungsantrages: Artikel 3 Abs. 2 Z.1 sollte lauten: „in der betroffenen Gemeinde weniger hilfs- und schutzbedürftige Fremde untergebracht sind, als auf Grund des Gemeinderichtswerts unterzubringen wären.“ Artikel 3 Abs. 4 könnte somit entfallen.


 



 


Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!



Es ist eine menschliche Pflicht, vom Krieg vertriebene Personen bei der Schaffung einer neuen Lebensgrundlage zu unterstützen.



Der Vorschlag eines verfassungsgesetzlichen "Durchgriffsrechtes", wie er als Initiativantrag soeben im österreichischen Nationalrat behandelt wird, führt jedoch auf Ebene der österreichischen Gemeinden zu falschen Anreizen bei der Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten für Asylwerber. Indem lediglich auf Ebene des politischen Bezirks eine verbindliche Quote für die Aufnahme von Asylwerbern in Höhe von 1,5% der Bevölkerung festgesetzt wird, kann und wird das gesetzliche "Durchgriffsrecht" des Bundes gerade auch in jenen Gemeinden schlagend werden, die bereits in Vergangenheit mit Vorbildwirkung vorangegangen sind und schon heute die vorgesehene Quote von 1,5% erfüllen.



Das bedeutet konkret, dass auf Basis des vorliegenden Gesetzesvorschlages und mangels rechtsverbindlicher Quoten auf Gemeindeebene in Zukunft auch weiterhin einige Gemeinden gar keine Asylwerber beheimaten werden, während andere Gemeinden bei der Beherbergung von Asylwerbern übermässig in Anspruch genommen werden. Das führt aus unserer Sicht zu zweierlei Problemen:



1) Erfolgreiche Integration von kriegsvertriebenen Personen geschieht in erster Linie auf Ebene der Gemeinden. Aufgrund des Gesetzesvorschlages eines "Durchgriffsrechts" in seiner aktuellen Fassung kann und wird es in einigen Gemeinden zu einer übermässig hohen Konzentration von Asylwerbern kommen, die de facto jegliche Integrationsbemühungen unmöglich bzw. zunichte macht.



2) Mangelnde Integration und hohe Konzentration von Asylwerbern an bestimmten Orten fördern die ablehnende Haltung gegenüber diesen Personengruppen und den Zulauf zu rechtspopulistischen Kräften.



Konkret möchten wir auf die Situation in der Stadtgemeinde Steyregg verweisen, die bereits heute 55 Asylwerber beherbergt (was einer Quote von ca.1% entspricht) und mit zahlreichen privaten und öffentlichen Initiativen vorbildhaft die Integration dieser Menschen in die österreichische Gesellschaft unterstützt. Davon ungeachtet hat der Bund laut letzten Informationen[1] soeben einen Hotelkomplex im Stadtgebiet für die Unterbringung von rund 140 weiteren Asylwerbern angemietet, womit die Flüchtlingsquote sprunghaft auf fast 4% der Gemeindebevölkerung anspringen würde.



Wir ersuchen Sie deshalb dringend, im Vorschlag eines "Durchgriffsrechtes" besonders auch auf Gemeindeebene rechtsverbindliche Quoten vorzusehen, um hierdurch eine faire Lastenteilung auf Ebene aller österreichischen Gemeinden sicherzustellen.






[1] Siehe Resolution des Gemeinderates von Steyregg vom 9.9.2015, online verfügbar unter: http://www.steyregg.at/public/events/fluechtling%209.pdf








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