Zweite Baustufe in der Maximilianstraße und Neubestellung des Wohnbauförderungsbeirates

Slide background
Kärnten
04 Jun 11:46 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Leistbares und bedarfsgerechtes Wohnen für die Kärntner Bevölkerung muss gesichert und ausgebaut werden

Klagenfurt (LPD). In der Regierungssitzung kommenden Dienstag, 5. Juni, legt Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig die Fortsetzung eines gemeinnützigen Bauvorhabens in der Maximilianstraße in Klagenfurt zur Beschlussfassung vor. Das Kärntner Siedlungswerk, als ausführender Bauträger, plant bis März 2021 die Errichtung von 59 Wohneinheiten in der zweiten Baustufe. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund zehn Millionen Euro. Das Bauprojekt wurde für eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit günstigen Wohnungen in der Landeshauptstadt konzipiert und wird vom Land Kärnten entsprechend gefördert.

"Auf dem ehemaligen Betriebsareal der Telekom entsteht ein moderner Wohnkomplex, der den städtebaulichen Trends und den Vorgaben des Landes Kärnten entspricht: Modern, leistbar, nachhaltig und zentral gelegen", umreißt Schaunig das Bauvorhaben, das an den bereits erfolgten Spatenstich zur ersten Baustufe mit 67 Wohneinheiten anschließt. Die Wohnungen entsprechen den Grundsätzen des anpassbaren Wohnbaus - das heißt, alle Wohneinheiten sind barrierefrei und können behindertengerecht eingerichtet werden. Besonderes Plus sind die großen Balkone jeder Wohnung bzw. Eigengärten im Erdgeschoss. Darüber hinaus werden auf allen Flachdächern des Wohnkomplexes Photovoltaikanlagen installiert und erstmals im Klagenfurter Wohnbau werden der Hausmüll und das Altpapier mittels Presscontainer entsorgt.

Weiterer Tagesordnungspunkt der Regierungssitzung ist die Neubestellung des Wohnbauförderungsbeirates. Gemäß dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz ist die Einrichtung eines Kärntner Wohnbauförderungsbeirates vorgesehen, um die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der Wohnbauförderung zu beraten. Das betrifft insbesondere die Erlassung der im Kärntner Wohnbauförderungsgesetz festgelegten Verordnungen und Richtlinien, die Erstellung von Wohnprogrammen und die Aufteilung der vorhandenen Mittel auf die einzelnen Förderungsarten. Die Zusammensetzung des neunköpfigen Beirates entspricht dabei dem Stärkeverhältnis der im Landtag vertretenen Parteien. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt auf die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtages.

"Über den Wohnbauförderungsbeirat ist gewährleistet, dass jede im Landtag vertretene Partei die Möglichkeit hat, den Wohnbau in Kärnten konstruktiv mitzugestalten. Ich freue mich auf die zukünftige Zusammenarbeit im Sinne der Kärntner Bevölkerung", so Schaunig.


Quelle: Land Kärnten



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Vorarlberg

Redaktion Vorarlberg

Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

Weitere Artikel von Redaktion Vorarlberg