Zukunftsorientiertem Landesmuseum steht nichts mehr im Weg

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Kärnten
11 Jul 14:55 2017 von Redaktion Wien Print This Article

LR Benger: Letzter Schritt Landesmuseum Neu – Museumsgesetz durch Regierung - Klare Zuständigkeiten, Kontrollen garantieren hundertprozentige Ausgliederung

Klagenfurt (LPD). „Wir setzen von Seiten der Landesregierung mit dem Beschluss des Museumsgesetzes den letzten notwendigen Schritt für die Verwirklichung des Landesmuseum Neu“, sagte heute, Dienstag, Kulturreferent LR Christian Benger im Pressefoyer nach der Regierungssitzung. Damit erfolge nun auch die hundertprozentige Ausgliederung des Museums, die vor Jahren zwar begonnen wurde, aber bis dato nicht befriedigend durchgeführt worden sei.

„Nachdem nun alle Beschlüsse für die Sanierung des Rudolfinums, für den Ankauf und die Adaptierung des Depots gefasst sind, schaffen wir mit dem Museumsgesetz auch eine ordentliche rechtliche Rahmenbedingung, die den Anforderungen der Zeit, des Arbeitsspektrums und der Organisation gerecht wird“, so Benger.

Die bisherige, nicht zufriedenstellende Ausgliederung habe dem Landesmuseum viele Probleme beschert in finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht. „Wir haben mit dem neuen Gesetz die völlig unzureichenden organisatorischen Rahmenbedingungen klar gestellt: Es gibt eindeutige Zuständigkeiten, wir führen eine Kontrolle durch einen Aufsichtsrat ein, schaffen die Möglichkeit der Fusion mit anderen Museen und führen vor allem eine Haushalts- und Museumsordnung ein, die beide seit dem Ausgliederungsjahr 1998 nicht vorhanden sind“, fasste Benger die Zielsetzungen des neuen Gesetzes zusammen.

In das neue Gesetz sind laut Benger auch die Empfehlungen des Rechnungshofes mit eingeflossen:

• Schaffung einer einheitlichen, integrierten Landesaufsicht
• Zieldefinition des Kärntner Landesmuseums
• Einrichtung eines Kuratoriums
• Einrichtung eines wissenschaftlichen Museumskollegiums
• Verpflichtung zu gemeinsamen Sitzungen des Kuratoriums und des Wissenschaftlichen Museumskollegiums
• Einführung einer Sammlungsstrategie, eines Sammlungskonzepts und eines Museumsberichts
• Aufwertung der kaufmännischen Agenden durch klare Aufgabenteilung zwischen Direktor und kaufmännischer Geschäftsführung
• verstärkte Kostenkontrolle durch Aufsichtsorgane
• Synergien durch Bündelung wissenschaftlicher Einrichtungen des Landes
• beratende Einbindung der Bediensteten ins Kuratorium
• Weisungsfreiheit bei wissenschaftlicher Forschung



Quelle: Kärnten Land



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