Wien: Keine Kurzparkscheine am 31. Dezember benötigt - Vorsicht vor den Ausnahmen

Slide background
Symbolbild: ÖAMTC
29 Dez 09:17 2016 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Der 31. Dezember fällt heuer auf einen Samstag. Das bedeutet, dass grundsätzlich in den Parkpickerlbezirken laut ÖAMTC keine Parkscheine ausgefüllt werden müssen. Ausgenommen sind Kurzparkzonen rund um Bahnhöfe und Spitäler, Geschäftsstraßen, eigens für Samstag beschilderte Kurzparkbereiche, die Stadthallenzone und Anrainerparkplätze.

Zwtl.: Besondere Vorsicht vor den Anrainerparkplätzen

In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds! Die ÖAMTC-Experten empfehlen, in den genannten Bezirken sehr genau aufzupassen, wo das Auto abgestellt wird.

Zwtl.: Umtausch der „alten“ Parkscheine beim ÖAMTC

Wegen der bevorstehenden Parkgebührenerhöhung ab 1.1.2017 können von 2. Jänner bis 28. Februar die „alten“ Wiener Parkscheine gegen neue Parkscheine an der Dienststelle des ÖAMTC, Schubertring 1-3, 1010 Wien, umgetauscht werden. Zu beachten ist, dass nach Vorgabe der MA 6 je Kunde in Summe nicht mehr als 30 Parkscheine retour genommen werden dürfen.


Quelle: ÖAMTC



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Vorarlberg

Redaktion Vorarlberg

Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

Weitere Artikel von Redaktion Vorarlberg