Unnötiger Härte-Passus im Kärntner Jagdgesetz entfällt

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Kärnten
12 Jul 11:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LR Gruber: Entscheidung über Änderungsentwurf im Sinne der Jagdpächter morgen im Kärntner Landtag

Klagenfurt (LPD). Das Kärntner Jagdgesetz ist morgen, Donnerstag, Thema im Kärntner Landtag. Der zuständige Jagdreferent Landesrat Martin Gruber hat den Abgeordneten einen Abänderungsentwurf vorgelegt. Konkret geht es um Regelungen betreffend die Auflösung von Jagdpachtverträgen, die Gruber als in der Praxis nicht umsetzbar bezeichnet. "Die Vorschrift, wonach dem Jagdpächter bereits bei einmaliger Vorschreibung von Schutzmaßnahmen zur Wildschadensverhütung der Pachtvertrag durch die Bezirksverwaltungsbehörde zu kündigen wäre, ist viel zu streng angelegt", so der Jagdreferent.

Konkret geht es um den § 23 des Kärntner Jagdgesetzes, welcher die Bedingungen regelt, unter denen die Bezirksverwaltungsbehörde einem Jäger die Jagdpacht zu entziehen hat. Schon bei der ersten Meldung von Schäden im Wald, die z.B. durch einen zu hohen Wildstand verursacht wurden, ist derzeit laut Gesetz die Höchststrafe fällig. "Eine unnötige Härte gegenüber den Kärntner Jägern", meint Landesrat Martin Gruber. Für die Bezirksverwaltungsbehörden würde außerdem ein enormer bürokratischer Aufwand entstehen, da die Auflösung des Pachtvertrages mittels Bescheidverfahren erfolgen muss. Dieser Passus soll deshalb ersatzlos aus dem Jagdgesetz gestrichen werden.

"Eine voreilige Auflösung des Pachtvertrages ist weder im Sinne der Politik, noch der Behörden. Schließlich können die vielfältigen Funktionen des Waldes nur durch ausreichende Schutzmaßnahmen gewährleistet werden, wofür die Pächter verantwortlich zeichnen", sagt Gruber. Die geplante Änderung bringe einerseits eine Reduktion der Bürokratie, da weniger Verfahren eingeleitet werden müssen. Andererseits komme sie natürlich auch den Jagdausübungsberechtigten entgegen. "Auch ohne diesen unnötigen Härte-Passus erwarte ich mir, dass die Pächter ihren Pflichten verantwortungsvoll nachkommen werden", so Jagdreferent Gruber.


Quelle: Land Kärnten



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