Telefondienst trotz Kündigung weiter in Rechnung gestellt: AK musste 21,75 Euro einklagen und per Pfändung eintreiben

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05 Feb 19:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Selbst bei kleinsten Beträgen muss die Arbeiterkammer manchmal vor Gericht ziehen. So auch für Herrn K. aus Gmunden. Dieser hatte seinen Preselection-Vertrag bei der Firma Primacall gekündigt und das auch bestätigt bekommen. Trotzdem hat Primacall die Preselection nicht gelöscht und weiter Rechnungen geschickt. Die AK hat geklagt und war erfolgreich. Trotzdem ärgert sich Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Nicht nur, dass Primacall wegen 21,75 Euro zu keiner außergerichtlichen Lösung bereit war. Wir mussten auch eine Pfändung erwirken, um Herrn K. das Geld zurückzuholen.“ Weitere Betroffene finden einen Musterbrief zum Zurückholen ungerechtfertigter Forderungen auf ooe.arbeiterkammer.at.

Herr K. aus Gmunden war Preselection-Kunde der Firma Primacall. Unter Preselection versteht man die Voreinstellung eines Telefonanschlusses auf eine bevorzugte Telefongesellschaft für ausgehende Telefonate. Am 31. August 2016 hat Herr K. diesen Vertrag schriftlich gekündigt, was die Firma per E-Mail auch bestätigte. Allerdings: Die Preselection wurde nicht gelöscht und so folgten weitere Rechnungen für Telefonate und Grundgebühren.

Vorbehaltlich der rechtlichen Klärung und einer Rückforderung hat Herr K. die Rechnungen bezahlt, sich aber gleich auch an die Arbeiterkammer gewandt. Den AK-Beratern/-innen sind derartige Beschwerden nicht unbekannt. Immer wieder ignorieren Preselection-Betreiber Kündigungen, stellen den Dienst nicht ein und schicken unbeirrt weiter Rechnungen an ihre Kunden/-innen. Nach Ansicht der AK ungerechtfertigt. Da Primacall zu keiner Einigung bereit war, hat die AK Oberösterreich für Herrn K. geklagt und war erfolgreich.

Den gerichtlichen Zahlungsbefehl hat Primacall nicht beeinsprucht, allerdings Herrn K. die zu Unrecht verlangten 21,75 Euro auch nicht zurückgezahlt. Letztlich musste die AK eine gerichtliche Pfändung veranlassen. Der geschuldete Betrag wurde vom Bankkonto des Unternehmens eingetrieben.

„Konsumentinnen und Konsumenten, die trotz Vertragskündigung eine Rechnung erhalten haben, können die ungerechtfertigten Beträge zurückfordern“, rät AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Einen Musterbrief dafür gibt es auf ooe.arbeiterkammer.at. Bei Fragen stehen die AK-Konsumentenschützer/-innen auch gerne telefonisch zur Verfügung.


Quelle: AKOÖ



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