Stellungnahme der Burgenländischen Landesregierung zum Bericht der Volksanwaltschaft zu burgenländischer Wohngemeinschaf

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Burgenland
30 Nov 22:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Vertreter des Landes Burgenland zeigen sich von Bericht über Vorfälle in Bezirk Neusiedl betroffen - Schutz der Kinder hat nun allererste Priorität, Kooperation mit ermittelnden Behörden - Maßnahmen sind bereits im Laufen, Kinder bekommen neue Betreuungsplätze

„Der Bericht der Volksanwaltschaft über die Wohngemeinschaft hat uns sehr betroffen gemacht.“, sagt die leitende Sozialarbeiterin des Landes Burgenland, Bettina Horvath, zu den Erkenntnissen aus einer von der Volksanwaltschaft durchgeführten Überprüfung einer betreuten Wohngemeinschaft von Jugendlichen im Bezirk Neusiedl Ende November. Horvath weiter: „Es sind von den Behörden aber bereits vor einiger Zeit Maßnahmen ergriffen worden, um die offenbar aufgetretenen grenzüberschreitende Handlungen zwischen Jugendlichen zu beenden.“ Im Auftrag vom zuständigen Landesrat, Mag. Norbert Darabos, werden durch die Abteilung Soziales und Gesundheit weiterhin alle weiteren notwendigen Schritte so rasch wie möglich gesetzt, um die betroffenen Kinder vor weiteren Vorfällen zu schützen.

Zur Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe, wonach seitens der Betreiber der Wohngemeinschaft Fehler in der Betreuung und Beaufsichtigung der Jugendlichen unterlaufen sind, arbeiten die SozialarbeiterInnen und JuristInnen des Landes intensiv mit dem Landeskriminalamt zusammen, das derzeit in dieser Angelegenheit ebenfalls ermittelt. Der mutmaßlich übergriffige Jugendliche werde jedenfalls auf Initiative des Landes per 1. Dezember 2017 in eine andere Betreuungseinrichtung überstellt.

Die bisher stattgefundenen regelmäßigen behördlichen Kontrollen der Kinder- und Jugendhilfe, ebenso wie die Kontrolle der Volksanwaltschaft im Juni 2016, haben vor September 2017 keine diesbezüglichen Beanstandungen ergeben. Bis zur endgültigen Klärung der jetzt zutage getretenen Angelegenheit und um allfällige weitere Vorfälle auszuschließen zu können, wurden an die Einrichtung zuletzt folgende konkrete Auflagen erteilt:

  • Anordnung an die Einrichtung, dass eine besondere Beaufsichtigung eines mutmaßlichen Gefährders zu gewährleisten ist; Anordnung, wonach dieser nicht mit mit anderen Kindern allein gelassen werden dürfe;
  • Verstärkter Personaleinsatz in der Einrichtung, besonders nachts;
  • Auftrag an die Einrichtung zur Vorlage eines entsprechenden Betreuungskonzeptes und Auflistung der umgehend getroffenen Schutzmaßnahmen; eine diesbezügliche Kontrolle erfolgte;
  • Verständigung der Obsorgeverantwortlichen aller untergebrachten Kinder;
  • Kontakt mit den zuständigen „Jugendämtern“ eines jeden einzelnen Kindes zur Abklärung der weiteren besten Vorgangsweise für die Kinder unter Beiziehung des landespsychologischen Dienstes;
  • Unterstützung der Obsorgeverantwortlichen bei der vorbereiteten und fachlich begleiteten Verbringung der Kinder in anderen Einrichtungen.


Bettina Horvath, leitende Sozialarbeiterin des Landes Burgenland, zu den unmittelbar nächsten Schritten: „Am wichtigsten ist jetzt, die betroffenen Kinder gut zu betreuen und vor weiteren Vorfällen zu schützen. Deswegen haben wir die entsprechend vorbereitete und fachlich begleitete Verbringung der Jugendlichen angeordnet.“



Quelle: Land Burgenland



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