Spittal an der Drau: Drei Männer schlugen Auslagenscheibe ein

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Symbolbild: Polizei
18 Mär 20:09 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Beamte der Polizeiinspektion Spittal/Drau konnten nach umfangreichen Ermittlungen drei Personen ausforschen, welche am 21. Dezember 2016 gegen 23:30 Uhr in Spittal/Drau, eine Auslagenscheibe eines Geschäftes eingeschlagen hatten. Gesamtschaden: mehrere Hunderte Euro.

Ursprünglich wurde bei der BLS Spittal/Drau angezeigt, dass drei Jugendliche am Hauptplatz in Spittal/Drau in ein dort etabliertes Geschäft versuchen einzubrechen und diese auch bereits eine Aus-lagenscheibe eingeschlagen hätten.

Die verständigten Streifen trafen kurze Zeit später am Vorfallort ein und konnten drei Personen (einen 25-jähriger Mann aus Wien, einen 24-jährigen und ein 21-jährigen Mann – beide aus dem Bezirk Villach-Land) in unmittelbarer Nähe des Geschäftes anhalten und einer Identitätsfeststellung unterziehen.

Im Zuge der Ersterhebungen vor Ort, gaben alle drei unabhängig voneinander an, dass sie Opfer einer strafbaren Handlung geworden seien. In Folge einer verbalen Auseinandersetzung mit ihnen unbekannten Personen sei der Streit eskaliert und habe ein unbekannter Täter, einen der drei Personen in die Auslagenscheibe geworfen, woraufhin diese zu Bruch ging. Die unbekannten Täter hätten dann die Örtlichkeit in Richtung Stadtzentrum verlassen. Der Anzeiger des Einbruches habe, gemeinsam mit einem Bekannten, bis zum Eintreffen der Polizei versucht, die Jugendlichen an Ort und Stelle anzuhalten und gab an, dass einer der "Angehaltenen" einen Hammer mitführte. Vor Eintreffen der Polizeistreifen dennoch flüchten konnte.

Erst im Zuge der durchgeführten Einvernahmen und nach umfangreichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Angaben der drei Personen frei erfunden waren.

Es konnte erhoben werden, dass sie in Folge reichlichen Alkoholgenusses vor dem Geschäft "herumblödelten" und einer von Ihnen dabei in die Auslagenscheibe torkelte, woraufhin diese zu Bruch ging. Aus Frucht für den Schaden belangt zu werden, wurden gegenüber der Polizei falsche Angaben getätigt.

Die drei Personen leisteten nach der Beschädigung beim Geschädigten selbst eine Schadengutmachung.

Sie wurden wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und Sachbeschädigung angezeigt.


Quelle: LPD Kärnten



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