Sind Haustierversicherungen sinnvoll?

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02 Okt 10:18 2015 von Oswald Schwarzl Print This Article

Anlässlich des Welttierschutz-Tages am 4. Oktober hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ einen Vergleich von Tierschutzversicherungen für eine Katze durchgeführt

LINZ. Tierbesitzer haften für Schäden, die ihre Lieblinge verursachen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist daher empfehlenswert. Für Hunde ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben.

„Hingegen sind Versicherungen für einen Kranken- und Unfallschutz kaum sinnvoll“ stellt Dr. Georg Rathwallner fest. „Hohen Prämien stehen begrenzte Leistungen gegenüber“.

Haftpflichtversicherung
Halter von Haustieren haften für Sach- oder Personenschäden, die durch ein nicht ordnungsgemäß verwahrtes Tier verursacht werden. Dieses Risiko kann durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Für Hunde schreibt das oberösterreichische Hundehaltegesetz eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro vor.
 
Deckung durch bestehende Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung prüfen!
In manchen Fällen beinhalten bestehende Eigenheimversicherungen die gesetzlich vorgeschriebene Hundehaftpflichtversicherung für einen Hund. Auch Kleintiere wie Katzen oder Meerschweinchen können Schäden anrichten. Diese sind bereits durch eine Haushaltsversicherung abgedeckt.
 
Kranken- und Unfallschutz
So empfehlenswert Haftpflichtversicherungen für Haustiere sind, so überflüssig ist es, für die Tiere eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese ist relativ teuer und bietet nur begrenzte Leistungen. So sind zum Beispiel für eine 2 Monate alte Katze monatlich zwischen 14 Euro und 33 Euro zu bezahlen. Eine auf Operationskosten eingeschränkte Versicherung ist ab 6 Euro monatlich erhältlich.
 
Versichert werden können nur gesunde Tiere. Bei manchen Anbietern ist eine tierärztliche Untersuchung vor Vertragsabschluss Pflicht. Für ältere Tiere werden häufig Prämienzuschläge verrechnet. Die Leistungen sind zumeist mit einer jährlichen Höchstleistung begrenzt. Oftmals ist ein Selbstbehalt von 20 Prozent vorgesehen. Keine bzw. eine stark eingeschränkte Deckung besteht zum Teil für Routineeingriffe wie Impfungen, Wurmkuren und Kastrationen. Damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht, sind vom Versicherungsnehmer eine Vielzahl unterschiedlicher Pflichten einzuhalten (z.B. jährliche Kontrolluntersuchung sowie vorgesehene Impfungen auf eigene Kosten durchzuführen). Manche Versicherer behalten sich auch das Recht vor, nach einem Leistungsfall den Vertrag zu kündigen.

Den Versicherungsvergleich finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at

 
(Quelle: Konsumentenschutz)

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