Salzburg. Traum vom Eigenheim kann noch heuer in Erfüllung gehen
Klambauer: Projekte können schon vor Einreichung begonnen werden
Gute Nachrichten für alle, die bei der Errichtungsförderung heuer zu kurz gekommen sind: „Mit dem Entfall des Baubeginnverbots ermöglichen wir den Salzburgerinnen und Salzburgern, sich bereits heuer den Traum vom Eigenheim zu erfüllen“, informiert Wohnbaulandesrätin Andrea Klambauer.
Die Gelder für die Errichtungsförderung waren heuer bereits zwei Minuten nach Öffnung der Antragstellung vergeben. Nun können Bauprojekte noch in diesem Jahr gestartet werden, bevor Anfang 2019 um Wohnbauförderung angesucht wird. Möglich wird dies durch den Entfall der bisher geltenden Regelung, wonach ein Baubeginn erst nach zugesagter Wohnbauförderung erlaubt war.
Baubeginnsanzeige ein halbes Jahr vorher
„Maßgeblich ist jetzt vor allem die Baubeginnsanzeige, diese darf höchstens sechs Monate vor Einreichung des Ansuchens ausgestellt worden sein“, erläutert Klambauer. Die bisherigen Voraussetzungen für die Anerkennung als „begünstigte Person“, wie etwa Einkommensgrenzen und Wohnbedarf, bleiben weiterhin aufrecht. Dazu kommen außerdem zehn beziehungsweise 20 Prozent Eigen- und Fremdmittel als Voraussetzung.
Quelle: Land Salzburg