Salzburg: Heizkostenzuschuss kann ab sofort wieder beantragt werden

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Foto: Geld haben / Symbolbild
01 Jän 10:16 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Schellhorn: 150 Euro für Salzburger mit sehr geringem Einkommen / 535.000 Euro im Sozialbudget vorgesehen

Ab sofort können auf der Landes-Website oder bei den jeweiligen Hauptwohnsitzgemeinden wieder Anträge auf den Heizkostenzuschuss des Landes eingebracht werden.

Der Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro wird an Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz, deren Nettoeinkommen für Alleinstehende 864 Euro und für Paare 1.296 Euro nicht überschreitet, ausbezahlt. Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug kommen 217 Euro, ohne Familienbeihilfenbezug 434 Euro hinzu. Ebenso erhöht sich die Einkommensgrenze für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 434 Euro. Nicht als Einkommen werden dabei unter anderem Pflegegeld, Familienbeihilfen und Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug) angerechnet.

Treffsichere soziale Hilfe und Energieberatung

Soziallandesrat Heinrich Schellhorn sieht im Heizkostenzuschuss und den 535.000 Euro, die im Sozialbudget 2015 des Landes dafür vorgesehen sind, "eine treffsichere Maßnahme zur Armutsbekämpfung. Den Heizkostenzuschuss bekommen wirklich die, die ihn dringend brauchen. Für diese Bürgerinnen und Bürger sind die 150 Euro eine echte Hilfe", so Schellhorn.

Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis 31. Mai 2018 nicht nur online sondern auch bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Sämtliche Informationen dazu sind auf der Landes-Website unter www.salzburg.gv.at/heizscheck zu finden. Auskünfte gibt es auch in der Sozialabteilung des Landes Salzburg, 5010 Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 43 662 8042-3592, E-Mail [email protected].


Quelle: Land Salzburg



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