Salzburg: Aufsicht über Tourismusverbände verbessern

Slide background
Symbolbild: Land Salzburg
20 Feb 06:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesrechnungshof: Prüfbericht zur Aufsicht über die Tourismusverbände

"Gesetzliche, personelle und organisatorische Korrekturen sind nötig, um die Aufsicht über die Tourismusverbände wirksamer zu machen", erklärte Landesrechnungshofdirektor Ludwig F. Hillinger heute zum jüngsten Prüfbericht zur Aufsicht über die Tourismusverbände. Hillinger übergab den Bericht am 16. Februar 2018 an Landtagspräsident Josef Schöchl.

Mindestens 50 Millionen Euro flossen in den Jahren 2013 bis 2016 jährlich an die 98 Salzburger Tourismusverbände. Diese machen Werbung, informieren Gäste, organisieren Veranstaltungen und halten Freizeiteinrichtungen sowie Berg- und Wanderwege instand. Die Verbände beteiligen sich auch am Betrieb von Bädern, Schibussen und Schiliften.

Aus Sicht des Landesrechnungshofs (LRH) behindern die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine wirksame Aufsicht. Dadurch hat das für die Aufsicht zuständige Regierungsmitglied keinen aktuellen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Tourismusverbände.

Wirtschaftliche Risiken kann die Aufsicht nur dann schnell erkennen, wenn das Gesetz die Verbände wieder verpflichtet, ihre Haushaltspläne und Jahresabschlüsse automatisch der Aufsicht vorzulegen. Für die Vorlage sollten – wie in Oberösterreich und der Steiermark – kurze Fristen gelten.

Der LRH hält es auch für notwendig, die Aufsicht personell so auszustatten und zu organisieren, dass sie dem zuständigen Regierungsmitglied jährlich über die wirtschaftliche Lage des Vorjahres berichten kann. Zudem sollte für die Aufsicht ein internes Kontrollsystem eingeführt werden.

Um die Wirksamkeit der Aufsicht zu verbessern, sollte das Land Salzburg auch Regelungen anderer Bundesländer übernehmen: Vermögensrelevante Rechtsgeschäfte von Tourismusverbänden sollten an eine Genehmigung der Aufsicht gebunden werden. Für Funktionen in den Verbänden sollten Qualitätskriterien und Sorgfaltsmaßstäbe gelten. Die Aufsicht sollte auch ermächtigt werden, sich externer Sachverständiger zu bedienen.

Der LRH hält es grundsätzlich für möglich, die Tourismuswirtschaft auch anders zu fördern. So könnten die Tourismusverbände in privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen übergeleitet werden. Es könnte eine Einrichtung geschaffen werden, welche die Beiträge von Unternehmen und Gemeinden – so wie bisher – einsammelt und verwaltet. Die Mittel könnten dann als Förderung konkreter Projekte vergeben werden. An Stelle einer "hoheitlichen" Aufsicht über die Verbände wäre dann zu prüfen, ob die Projekte umgesetzt wurden.

Bei der wirtschaftlichen Aufsicht stellte der LRH Mängel fest. So berichtete die Aufsicht dem zuständigen Regierungsmitglied im Jahr 2013 nicht über die wirtschaftliche Lage der Tourismusverbände. Im Jahr 2015 prüfte die Aufsicht keinen Haushaltsplan auf Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen. Acht der zehn Prüfberichte gingen nicht darauf ein, ob der Haushaltsplan diesen Bestimmungen entspricht. In acht von zehn Fällen beurteilte die Aufsicht nicht das Rechnungswesen des Verbandes. Mitte des Jahres 2017 lagen der Aufsicht viele Jahresabschlüsse und Haushaltspläne für das Jahr 2015 nicht vor.

Die rechtliche Aufsicht kam im geprüften Zeitraum ihrem gesetzlichen Kontrollauftrag nach, ließ aber das Vergaberecht außer Acht. Da Verstöße gegen das Vergaberecht zu Vertragsauflösungen, Geldstrafen und letztlich zu Schadenersatzforderungen führen können, empfiehlt der LRH, Personal zur Verfügung zu stellen, das die Tourismusverbände auch im Vergaberecht berät.


Quelle: Land Salzburg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg