Richtlinien zur neuen Wohnbauförderung in Kärnten

Slide background
Foto: Kärnten / LPD / Symbolbild
04 Dez 14:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Schaunig und LR Holub: Nachhaltigkeit, Sanierung, Barrierefreiheit und vor allem: leistbares Wohnen - die Schwerpunkte des modernsten Wohnbauförderungsgesetzes von Österreich

Klagenfurt (LPD). "Aus der Praxis für die Praxis - unser neues Wohnbauförderungsgesetz bildet nicht einfach nur Trends und Erkenntnisse des Wohn- und Städtebaus und der sozialen Inklusion ab, sondern setzt neue Maßstäbe", so Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig heute, Montag. Neben einer selbstverständlichen Basisförderung für den Neubau wird über die neuen Richtlinien ein Katalog an Bonusmöglichkeiten eröffnet, die den aktuellen technischen Anforderungen bedarfsgerechten Bauens und Wohnens und den Kriterien sozialer Nachhaltigkeit entsprechen. "Die Richtlinien verbinden Hilfestellung und Unterstützung für Menschen, die es finanziell dringend brauchen, und sorgen gleichzeitig für eine Verbesserung der Wohnqualität und Senkung der Betriebskosten. Darum wurde der Schwerpunkt auf die Sanierung gelegt", ergänzt Umweltlandesrat Rolf Holub.

"Wir fördern mit der neuen Wohnbauförderung nicht nur den Wohnungseigentümer, Häuslbauer oder Mieter, sondern auch die regionale Wirtschaft und den Schutz der Natur, indem wir z.B. 50 Prozent mehr Zuschuss auf nachwachsende Dämmstoffe dazuzahlen", so Holub weiter.

Die Einkommensgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt wurde auf 38.000 Euro, für ein Elternpaar mit Kind auf 61.000 Euro angehoben. Mit der Anhebung der Einkommensgrenzen und niedrigeren Zinssätzen für die Darlehen erhalten mehr Mieter und Häuslbauer den Zugang zu Förderungen. Eine weitere, ganz entscheidende Neuerung: planbare Mieten, also eine gleichmäßige Mietentwicklung statt hoher Annuitätensprünge. Eine Erleichterung wird es auch durch die Erstellung der Richtlinie zum Eigenmittelersatzkredit geben, die gewährleisten soll, dass Wohnen und Bauen auch für Menschen in finanziell schwierigen Zeiten keine Existenzfrage wird.

Mit dem Abbau überbordender Bürokratie und Anforderungen bei Antragstellung werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Förderungen auch in Anspruch genommen werden. So reicht, mit in Kraft treten des neuen Gesetzes am 01.01.2018, zum Beispiel die Baubewilligung zum Erhalt der Förderung aus. "Uns war es wichtig, einerseits den Weg zur Unterstützung einfacher zu gestalten und andererseits mehr Wahlmöglichkeiten zu eröffnen, wie z.B. die Wahl zwischen einmaligem Direktzuschuss oder Annuitätenzuschuss - jeder kann selbst entscheiden, was in seinem Lebensabschnitt für ihn besser ist", sagt Holub zum Thema maßgeschneiderte Förderungen.

"Über die Richtlinien zu Sanierung, Barrierefreiheit, Reconstructing und der sparsamen Verwendung von Grund und Boden, setzen wir gezielte Akzente, die aktuellen Trends und Anforderungen unserer Wohnbedürfnisse zu fördern", so Schaunig weiter. Darüber hinaus werden Schwerpunkte im Bereich neuer Wohnformen gesetzt, wie Generationenwohnungen, Startwohnungen und Gemeinschaftsräume. Grundsätzlich mehr finanzielle Unterstützung wird es für die Sanierung bestehender Wohnräume geben - mit dem Fokus auf energetischer Sanierung.

"Aber Geld ist ein Teil der Unterstützung - wenn man nicht weiß, wo man Betriebskosten am besten sparen kann, ist ein finanzieller Zuschuss nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Darum bieten wir mit den neuen Förderrichtlinien kostenlose, unabhängige Energieberatungen, Sanierungsbegleitungen und im Rahmen des neu konzipierten Wohn- und Siedlungsfonds umfassende Beratungs- und Begleitmaßnahmen an", so Holub zur umfassenden Unterstützung durch das Land Kärnten bei den Sanierungsmaßnahmen.

"Wohnbedürfnisse sind heute so vielfältig wie die Menschen selbst. Dem tragen wir mit diesem neuen, modernen Gesetz, das Mieter und Häuslbauer individuell unterstützt, Rechnung", führt Schaunig noch einmal die Vorteile der Richtlinien im neuen Wohnbauförderungsgesetz aus. Barrierefreie und anpassbare Bauweisen sollen für den Hausbau und die Sanierung einen Anreiz darstellen und kein Hindernis. Dementsprechend weisen die Richtlinien zum neuen Wohnbauförderungsgesetz eine Wohn- und Bauzukunft der sozialen Gerechtigkeit und ökologischen Nachhaltigkeit auf.


Quelle: Land Kärnten



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Vorarlberg

Redaktion Vorarlberg

Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

Weitere Artikel von Redaktion Vorarlberg