Relaunch des Arbeitnehmerschutzes nötig

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Wirtschaftskammer Oberösterreich
25 Mär 16:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Kontraproduktive Bestimmungen gefährden Arbeitsplätze und KMU

Der bestmögliche Schutz der Arbeitnehmer ist nicht nur im Interesse der Betroffenen und ihrer Familien - auch für den Arbeitgeber sind gesunde und motivierte Mitarbeiter das höchste Kapital. Schon aus diesem Grund muss das geltende Arbeitnehmerschutzrecht dringend den Erfordernissen der modernen Arbeitswelt angepasst werden, fordert die WKO Oberösterreich.

Die weit über 1000 Arbeitnehmerschutzvorschriften sind kaum lesbar und verpflichten die Betriebe mitunter zu teuren, aber völlig sinnlosen Nachrüstungen. Die Arbeitnehmerschutzbürokratie kostet dem Unternehmer aufgrund der vielen Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten zudem wertvolle Zeit, was wiederum zu Lasten der Kunden- und (echten) Mitarbeiterbedürfnisse geht.

Die im Arbeitnehmerschutzbereich bestehende Zweiklassengesellschaft kommt auch in der Zuteilung von Verantwortung zum Ausdruck: Wenn heute ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Helm, Gurt, Gehörschutz, Arbeitsschuhe etc. zur Verfügung stellt und ihn umfassend unterweist, bleibt er alleiniger Strafadressat für die Behörde – selbst wenn sein Mitarbeiter rechtswidrig handelt.

Die WKO Oberösterreich begrüßt daher die Initiative des Wirtschaftsministers, die österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften auf ihren eigentlichen Schutzzweck hin zu überprüfen.


Konkret fordert die Wirtschaftskammer, dass

  • der legistische Wildwuchs eingedämmt bzw. unnotwendige und wenig praxistaugliche Arbeitnehmerschutzbestimmungen gestrichen werden.
  • eine einheitliche Verwaltungspraxis geschaffen wird.
  • der betriebliche und behördliche Ermessensspielraum unverzüglich erhöht wird und betrieblich Ersatzmaßnahmen zugelassen werden, wenn das gleiche Ziel auf einem anderen, vernünftigeren Weg erreicht werden kann.
  • eine einzige Ansprechperson im Bereich des Arbeitnehmerschutzes für die Unternehmen geschaffen wird (One-Stop-Shop)
  • weniger arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Begehungen in Betrieben, die keine gefährlichen Arbeitsplätze aufweisen, durchgeführt werden.
  • die mit dem Arbeitnehmerschutz in Verbindung stehenden Bürokratismen in Form von überflüssigen Beauftragtenbestellungen, Evaluierungspflichten etc. deutlich reduziert werden.
  • Betriebe entkriminalisiert werden, indem das Kumulationsprinzip (eliminiert, die Arbeit der Arbeitsinspektoren noch mehr nach dem Grundsatz „Beraten – Verwarnen – Strafen“ neu ausgerichtet und die Mitverantwortung des Dienstnehmers gesetzlich festgeschrieben werden.

Quelle: WKOÖ



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