Rechtliche Beurteilung eindeutig: Generelles Aus für das Parken am Urfahraner Marktgelände
Vorhandene Flächenwidmung verbietet das Parken an sich – Gebührenpflicht ist dabei irrelevant!
Diese Prüfung hat ergeben, dass die Stadt Linz als Baubehörde und als Grundstückseigentümerin die Nutzung des Areals als ständiger Parkplatz (gleichgültig ob gebührenpflichtig oder nicht) umgehend zu untersagen hat. In beigefügter rechtlicher Beurteilung (PDF-Datei) wird auch explizit darauf hingewiesen, dass diese Pflicht nicht im Zusammenhang mit der geplanten Gebührenpflicht steht.
Nachdem die ursprüngliche Rechtsauffassung somit nicht länger aufrecht zu halten ist, muss nun die zuständige städtische Behörde umgehend alle notwendigen Schritte einleiten, um das Parken am Jahrmarktgelände generell zu untersagen. Es ist davon auszugehen, dass spätestens nach dem diesjährigen Urfahraner Herbstmarkt die Jahrmarktfläche für das Parken nicht mehr freigegeben wird und somit der Anregung des Landes entsprochen wird. Für alternative Nutzungen der Fläche außerhalb der Jahrmarktzeiten werden Bürgermeister Luger und Stadtrat Hein mögliche Vorschläge erarbeiten. Beide stehen jedoch einer zukünftigen generellen Parkplatznutzung skeptisch gegenüber, da sich ein Umwidmungsverfahren mit einhergehender Umweltverträglichkeitsprüfung über mehrere Jahre ziehen würde.
Quelle: Presse Linz