PFOTENHILFE und VIER PFOTEN warnen: Tierschutzministerium will Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen wieder rückgängig machen

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Kranke Streunerkatze als Ergebnis unkontrollierter Vermehrung
Foto: PFOTENHILFE/Sonja Müllner
17 Jän 21:45 2017 von OTS Print This Article

Neudefinierung des Begriffs „Zucht“ soll Landwirten weiter Ausnahmen ermöglichen

Wien/Lochen (OTS) - PFOTENHILFE und VIER PFOTEN schlagen Alarm: Das für den Tierschutz zuständige Gesundheitsministerium (BMGF) hat zwischen den Weihnachtsfeiertagen einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der die im April verordnete Ausweitung der Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen praktisch rückgängig macht.

„Nachdem Züchter von der Kastrationspflicht explizit ausgenommen wurden, wird nun einfach der Begriff „Zucht“ neu definiert“, sagt PFOTENHILFE-Obfrau Johanna Stadler. Das würde Landwirten ermöglichen, ihre Katzen weiterhin unkastriert zu lassen.

Indra Kley, Leiterin des Österreich-Büros von VIER PFOTEN, erklärt: „ Zuvor war ein Züchter laut Gesetzestext jemand, der eine „gezielte Anpaarung“ der Tiere ermöglichte. Nun wurde das Wort „gezielte“ einfach gestrichen. Damit würden Landwirte automatisch zu Züchtern: Jegliche Vermehrung - ja sogar Inzucht mit all ihren hinlänglich bekannten, grausamen Folgen – würde als Zucht durchgehen. Das ist aus Tierschutzsicht natürlich nicht akzeptabel.“

Tierfreunde waren erleichtert, als mit 1. April 2016 per Verordnung die gesetzliche Kastration von Freigängerkatzen auch auf Bauernhofkatzen ausgeweitet wurde, die den Löwenanteil der Streunerkatzenpopulationen verursachen. Da die Zucht auch weiterhin ausgenommen war, bot sich für findige Landwirte bereits der Ausweg, sich als Züchter registrieren zu lassen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf wäre diese Lösung aber noch um einiges einfacher umzusetzen.

In den Erläuterungen zum Entwurf schreibt das Ministerium: „Weiters soll durch die Formulierung klargestellt sein, dass Zucht – und somit ein meldepflichtiger Tatbestand - auch dann gegeben ist, wenn die zur Deckung verwendeten männlichen Tiere eventuell nicht zugeordnet werden können, wie dies bei gemeinsamen Haltungen oder Freigang der Fall ist.“ Damit wird deutlich, dass das Gesetz all jene ausnehmen soll, die ihre Katzen nicht kastrieren lassen wollen. Dazu Stadler: „Dass im österreichischen Tierschutzgesetz nicht einmal die geringsten Merkmale einer ordentlichen Zucht definiert sein sollen, ist ein Armutszeugnis. Das Ausschließen von Inzucht oder das Ausscheiden von aufgrund der Genetik für die Zucht nicht geeigneten Tieren wäre das Mindeste, was in einer Begriffsdefinition der Zucht festgeschrieben sein müsste.“

„Die Verordnung zur Kastrationspflicht wäre damit das Papier nicht mehr wert, auf dem sie steht. Denn jeder, der nicht kastrieren will, kann einfach eine Zucht anmelden und hat keine Strafen mehr zu fürchten“, so Stadler. Sie weiß, was die Folgen einer unkontrollierten Vermehrung der Katzen ist: „In die PFOTENHILFE werden regelmäßig kranke Katzenbabys gebracht. Wir fangen und kastrieren rund 400 Streuner- und Bauernhofkatzen im Jahr. Die meisten haben Verletzungen, Krankheiten und Seuchen, an denen sie oft elendig zugrunde gehen. All das ist bekannt. Trotzdem wurde das genaue Gegenteil der Tierschutzforderungen in den Gesetzesentwurf geschrieben!“

Auch VIER PFOTEN sieht seine Forderungen nicht berücksichtigt: „Ganz wichtig war uns beispielsweise eine Chip- und Registrierungspflicht für Katzen, die wieder nicht im Entwurf enthalten ist.“ Im vergangenen Jahr war VIER PFOTEN im Rahmen der „Alles Katze!“-Tour in den Bundesländern unterwegs, um die Bevölkerung über Probleme rund um streunende Katzen in Österreich sowie über die gesetzliche Kastrationspflicht so genannter Freigängerkatzen aufzuklären.

Der Entwurf sieht, abgesehen davon, auch noch weitere Verschlechterungen vor. So war etwa die Anbindehaltung von Hunden seit Inkrafttreten des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes 2005 ausnahmslos verboten. Jetzt sollen unter anderem ohne Konkretisierung „Freizeitaktivitäten“ ausgenommen werden. Johanna Stadler: „In der Praxis bedeutet das etwa, dass ein Golfer ungestraft seinen Hund vor dem Clubhaus anbinden, stundenlang spielen gehen und im Extremfall sogar auch noch den ganzen Abend im Clubhaus verbringen könnte, während der Hund sich keinen Meter bewegen könnte.“


Quelle: OTS



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