Ohne Winterreifen droht im schlimmsten Fall Verlust der Deckung durch die Versicherung

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Foto: Winterreifen / Symbolbild
15 Nov 09:06 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Versicherungsmakler: Auch mit einer Vollkasko-Versicherung kann man oft durch die Finger schauen

Die Winterreifenpflicht seit 1. November ist nicht als generelle, sondern als situative zu verstehen. Das heißt: Sobald winterliche Fahrverhältnisse vorliegen, ist es erforderlich, Winterreifen oder Schneeketten montiert zu haben. „Wer allerdings sommerlich bereift auf winterlichen Fahrbahnen unterwegs ist und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5000 Euro und kann im schlimmsten Fall nicht auf die Deckung durch die Versicherung hoffen“, warnt Gerold Holzer, Obmann der oö. Versicherungsmakler. „Bei Unfällen mit Sommerreifen auf Fahrbahnen mit winterlichen Verhältnissen kann dem Fahrer im schlimmsten Fall eine Schadenleistung verweigert werden. Auch mit einer Vollkasko-Versicherung kann man hier oft durch die Finger schauen. Deshalb ist es wichtig, sich auf das Wetter einzustellen und bei fallenden Temperaturen sowie spätestens vor Eis- oder Schneeeinfall auf Winterreifen umzusteigen.“

Bei einem Unfall mit einem versicherten Fahrzeug ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschädigter Dritter. Sie gilt in ganz Europa und schützt im Falle eines Unfalls vor Ansprüchen des Unfallgegners. Bei Fremdverschulden besteht Anspruch auf Schadenersatz aus der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug sind nur aus einer Vollkasko-Versicherung gedeckt. Darüber hinaus ist es ratsam, mit einer eigenen Unfallversicherung oder zumindest einer Lenker- oder Insassen-Unfallversicherung vorzusorgen.

Empfehlenswert ist es außerdem, Versicherungsverträge nur über einen unabhängigen Versicherungsmakler abzuschließen, um im Unglücksfall ausreichend vorbereitet zu sein. „Der unabhängige Versicherungsmakler liefert das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und kann auch individuelle Klauseln vereinbaren. Der Versicherungsmakler ist nur dem Kunden verpflichtet und sonst niemandem“, so Holzer.


Quelle: WKOÖ



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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