OÖ: Wirt hat Rechnung ohne AK gemacht: Knapp 600 Euro Lohn für Küchenhilfe eingeklagt

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Arbeiterkammer Oberösterreich
23 Aug 18:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Wegen 578 Euro ließ es ein Wirt auf eine Klage der AK ankommen. Er hat seiner Küchenhilfe, die nach einem Arbeitsunfall ihr Arbeitsverhältnis in der Probezeit aufgelöst hatte, einen Teil des Lohnes und die Beendigungsansprüche nicht bezahlt. Erst durch einen gerichtlichen Zahlungsbefehl, den die AK erwirkt hat, kam die Arbeitnehmerin schließlich zu ihrem Geld.

Erst zwei Wochen ist eine Küchenhilfe in einem Gasthaus im Bezirk Linz-Land beschäftigt, als sie sich mit einem Messer schwer verletzt. Nach diesem Arbeitsunfall löst sie – noch in der Probezeit – ihr Arbeitsverhältnis auf. Den Lohn für die bereits geleistete Arbeit bleibt ihr der Wirt zum Teil, die Beendigungsansprüche komplett schuldig. Die Frau wendet sich an die Arbeiterkammer. Aber auch auf die AK-Intervention reagiert der Wirt nicht. Die AK bringt daher Klage bei Gericht ein, das einen Zahlungsbefehl erlässt. Erst jetzt kommt die Arbeitnehmerin zu ihren knapp 600 Euro.

„Es ist erstaunlich, dass es manche Arbeitgeber – wie dieser Wirt – auch bei kleineren Beträgen und eindeutiger Rechtslage auf einen Streit ankommen lassen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Vielleicht hat er damit kalkuliert, dass es seine ehemalige Mitarbeiterin ‚gut sein‘ lässt und erst gar nicht zur AK kommt. Doch damit hat er die Rechnung ohne uns gemacht: Die mehr als 200.000 Rechtsberatungen pro Jahr belegen nämlich, dass die Arbeitnehmer sehr wohl wissen, wer für sie da ist, wenn’s am Arbeitsplatz unfair zugeht.“


Quelle: AK Oberösterreich



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