OÖ: Masseurin konnte wegen eigener Rückenschmerzen nicht weiterarbeiten – Chefin wollte Krankenstand als Minusstunden abziehen

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Arbeiterkammer Oberösterreich
10 Dez 20:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Nach einem Hexenschuss war eine Masseurin selbst von Schmerzen geplagt, fuhr aus Loyalität aber trotzdem noch aus ihrem Wohnbezirk Eferding zur Arbeit nach Linz. Sie dachte, es würde schon irgendwie gehen. Doch durch ihre Arbeit verschlimmerte sich der Zustand massiv, sodass sie doch Masseurin konnte wegen eigener Rückenschmerzen nicht weiterarbeiten – Chefin wollte Krankenstand als Minusstunden abziehenabbrechen musste und zu ihrem Hausarzt fuhr. Dieser verordnete ihr sofortigen Krankenstand. Doch die Chefin der Frau weigerte sich, diesen anzuerkennen. Die AK erstritt für die Masseurin rund 650 Euro Entgeltfortzahlung.

Trotz Rückenschmerzen kam die Masseurin noch zur Arbeit, doch es ging einfach nicht. Die Schmerzen waren so stark, dass sie sich auf den Weg zu ihrem Hausarzt machte. Dieser verordnete sofort Krankenstand, meldete diesen auch ordnungsgemäß bei der Gebietskrankenkasse. Nach wenigen Tagen ging die Frau wieder zur Arbeit, doch nur wenige Tage später hatte sie einen Rückfall: Sie musste ihre Arbeit erneut abbrechen und in Krankenstand gehen.

Die Chefin der Frau aber weigerte sich, die Krankenstände anzuerkennen. In einem Schreiben an die Beschäftigte formulierte sie dies so: „Die uns von Ihnen vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsmeldungen sind unrichtig, da Sie nachweislich […] an Ihrem Arbeitsort dienstlich tätig und nicht krank waren […].“ Im Klartext: Dafür, dass sich die Arbeitnehmerin trotz Schmerzen noch bemühte, ihre Arbeit zu verrichten, sollte sie bestraft werden. Die Chefin wollte ihr die Krankenstandstage als Minusstunden von der Arbeitszeit abziehen bzw. dafür Urlaubsstunden verbuchen.

Weiters beschwerte sich die Chefin in dem Schreiben darüber, dass die Arbeitnehmerin „während der Dienstzeit eine praktische Arztpraxis aufsuchte, die sich weder am Arbeitsort noch am Wohnort, sondern in einer fremden Gemeinde befindet“ – dabei haben die Menschen in Österreich freie Arztwahl, zumal der Hausarzt der Frau in einer ihrem Wohnort nahe gelegenen Gemeinde ordiniert. Die Masseurin wandte sich an die Arbeiterkammer. Diese intervenierte erfolgreich, holte für die Krankenstandstage die Entgeltfortzahlung für die Frau zurück: Rund 650 Euro.


Quelle: AK Oberösterreich



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