OÖ: Knapp 1.300 Brückenkontrollen und über 340 Hauptprüfungen

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Foto: Land OÖ
16 Sep 12:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Steinkellner: Rund 1.600 Mal im Jahr heißt es bücken und ab unter die Brücken

Auf dem gesamten Landesstraßennetz Oberösterreichs existieren in Summe 3.145

Brücken und Kunstbauten (Galerien, geankerte Stützmauern, Grünbrücken). Für den Bau, die Überprüfung und deren Erhaltung ist die Abteilung Brücken- und Tunnelbau des Landes Oberösterreich zuständig. "In Oberösterreich werden jährlich weit über 1.000 Kontrollen und rund 350 Überprüfungen von Landesbrücken vorgenommen, um die Grundvoraussetzung einer modernen Gesellschaft – die Mobilität – sicherzustellen", so Infrastruktur Landesrat Mag. Steinkellner. Die technischen Richtlinien sehen zwei grundlegende Arten von Bauwerksüberprüfungen vor. Diese sind einerseits die Brückenkontrollen und andererseits die Brückenprüfungen.

Die Kontrolle:

Ein Brückenobjekt ist alle zwei Jahre und im Anlassfall (z.B. nach Hochwasser) einer Kontrolle zu unterziehen. Im Zuge dieser Kontrollen wird die Veränderung des Erhaltungszustandes zum letzten Prüfereignis festgestellt und dokumentiert.

Die Prüfung:

Alle sechs bis zwölf Jahre (je nach Bauart und statischem System) ist eine Brücke

der genauen Prüfung zu unterziehen. Im Zuge der Prüfung wird der Erhaltungszustand erhoben, dokumentiert und bewertet. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Befund zu dokumentieren. Für das Gesamtobjekt sowie für die Hauptbauteile werden Zustandsnoten nach dem Schulnotensystem (1 = sehr guter Erhaltungszustand bis 5 = schlechter Erhaltungszustand) vergeben. Festgestellte Mängel bzw. Schäden werden dokumentiert und erforderliche Maßnahmen festgehalten. Falls auf Grund des Erhaltungszustandes erforderlich, werden auch statische Nachrechnungen durchgeführt.

























In Summe wurden im vergangenen Jahr 2016 in Oberösterreich insgesamt 343 Brückenhauptprüfungen sowie 1.289 Brückenkontrollen durchgeführt. "Damit ein funktionierendes Straßen- und Brückennetz zur Verfügung gestellt werden kann, ist die Erhaltung und kontinuierliche Wartung von essentieller Bedeutung" so LR Steinkellner abschließend.


Quelle: Amt der Oö. Landesregierung



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