Novellierung der Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2012

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Symbolbild: Land Oberösterreich
22 Aug 09:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Wohnbaureferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: Sanierung als leistbare und planbare Alternative zum Neubau

Sanierungen sind wichtige Instrumente der Revitalisierung. Sie wirken der Verödung von Ortskernen und der zunehmenden Bodenversiegelung durch steigenden Flächenverbrauch entgegen. Bereits bestehende Infrastruktur wird wieder nutzbar gemacht und dadurch letztlich Wohnraum geschaffen. Die Wohnbauförderung des Landes OÖ forciert die Sanierung und bietet dafür auch neue Anreize, sowie eine weitere sehr attraktive Finanzierungsvariante. Deshalb wurde in der Regierungssitzung vom 21. August 2017 die Novelle zur Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2012 beschlossen.

Die Novelle beinhaltet einerseits die Verlängerung der begehrten Sanierungsvariante Abbruch/Neubau mit höheren Fördersätzen und doppeltem Darlehensbetrag, andererseits wurde zusätzlich eine neue Fixzinsvariante in der Verordnung verankert. Künftig kann also der Förderwerber für sein Sanierungsvorhaben auch ein Fixzinsdarlehen vereinbaren. Dabei soll als Obergrenze für den Zinssatz der 15Yr-EUR-Swapsatz plus 125 Basispunkte gelten. Die Förderung des Landes OÖ in Form von Annuitätenzuschüssen (Zuschüsse zu Tilgung und Zinsen) bleibt unverändert.

„Fakt ist, dass diese Novelle ein wichtiger Anreiz zur Forcierung von Sanierungen für private Wohnhäuser darstellt und die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher auch hier auf mehr Planungssicherheit und attraktivere Darlehen bauen können. Wenn wir einer Verödung der Ortskerne und einer weiteren Bodenversiegelung entgegenwirken wollen, so müssen wir Anreize dafür schaffen, dass bestehende Strukturen revitalisiert werden. Eine Belebung der Ortskerne hat zudem auch viele positive Nebeneffekte, wie beispielsweise kürzere Wege zur Arbeit oder zu öffentlichen Verkehrsmitteln und schafft auch wieder den Nährboden für kleinere Nahversorger und Unternehmen“, sieht Wohnbaureferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner die Novellierung der Sanierungsverordnung als umfassend positiven Ansatz.


Quelle: Amt der Oö. Landesregierung



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