Neues Baurecht: Einigung im Unterausschuss des Oö. Landtags

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14 Okt 21:59 2012 von Oswald Schwarzl Print This Article

Das neue Baurecht soll bereits im Frühjahr 2013 in Kraft treten

LINZ. „Wir konnten uns auf einen guten Kompromiss einigen, der sowohl den Wünschen der Behindertenverbände als auch dem Spargedanken des neuen oberösterreichischen Baurechts Rechnung trägt“, betont LH-Stv. Franz Hiesl in Bezug auf die gestrige Unterausschusssitzung des Oö. Landtags zur Reform des Baurechts in Oberösterreich und unterstreicht, dass sich der Dialog mit den Behindertenverbänden ausgezahlt habe. Wichtig sei, dass das Einsparungspotential von fünf Prozent von den Genossenschaften auch an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben wird. Das neue Baurecht soll bereits im Frühjahr 2013 in Kraft treten.
 
Die Regierungsvorlage wurde unter anderem in folgenden Punkten abgeändert:
• Es müssen alle Handelsbetriebe mit Konsumgütern barrierefrei gebaut werden und nicht – wie nach dem Vorbild anderer Bundesländer  ursprünglich geplant – nur „Handelsbetriebe mit Konsumgütern des täglichen Bedarfs“. Ebenso wird ausdrücklich angeführt, dass Kultur- und Sportstätten barrierefrei gebaut werden müssen. Bei Gastgewerbebetrieben soll diese Verpflichtung bereits bei mehr als 25 Verabreichungsplätzen bestehen. Gebäude mit mehr als drei Wohnungen müssen künftig so geplant und ausgeführt werden, dass sie (unabhängig von einem allfälligen Aufzug) gegebenenfalls mit minimalem Aufwand barrierefrei ausgestaltet werden können (anpassbarer Wohnraum).

• In Wohngebäuden mit Aufzügen genügt bei Treppen ein Handlauf an einer Seite.
• Ein barrierefrei zugänglicher Nutzraum im Erdgeschoß von Wohngebäuden anstatt eines eigenen Aufzuges zur Erschließung der Allgemeinräume im Keller.
 
Das neue oberösterreichische Baurecht besteht aus folgenden Novellen:
• die Oö. Bauordnungs-Novelle 2012
• das Oö. Bautechnikgesetz 2012
• die Oö. Bautechnikverordnung 2012
 
Wesentliche Inhalte der Reform sind unter anderem die Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie, die Anpassung der Bestimmungen über die Barrierefreiheit, die Liberalisierung der Brandschutzvorschriften für Bauten aus Holz, eine verpflichtende Dämmpflicht bei bestehenden Gebäuden, sowie mehrere Vereinfachungen im Baubewilligungs- und Bauanzeigeverfahren. Und auch eine familienpolitische Klarstellung soll die Reform bringen: „Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung, Lärmschutzwände vor Kindergärten haben daher in Oberösterreich nichts verloren“, so Hiesl.
 
Studie bestätigt Strategie der Oö. Wohnbauförderung
„Bauen und Wohnen soll auch in Zukunft für die Menschen leistbar, aber auch für das Land finanzierbar sein. Damit in diesem Bereich die Investitionen hoch gehalten werden können, haben wir schon im Vorjahr eine umfassende Reform der Oö. Wohnbauförderung sowie des Baurechts begonnen“, betont OÖVP-Klubobmann Wohnbausprecher Mag. Thomas Stelzer.
 
Besonders erfreulich sei in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung einer Studie des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen, die nicht nur bestätigt, dass Wohnen in Oberösterreichs günstiger ist als in Salzburg, Wien und anderen Bundesländern, sondern auch, dass der gemeinnützige Wohnungsmarkt wesentlich dazu beiträgt, die Mieten im privaten Bereich günstig zu halten. Auch eine überdurchschnittlich hohe Bauleistung wird dem Land Oberösterreich bescheinigt. Oberösterreich sei das einzige Bundesland, in dem die Förderungsleistung 2011 am Niveau des langjährigen Durchschnitts liegt, während alle anderen Bundesländer Rückgänge zu verzeichnen haben. Für Stelzer „der Beweis, dass wir mit unserer Wohnbaustrategie richtig liegen und auch weiterhin diesen Kurs verfolgen werden. Unser Ziel bleibt klar: Ausreichend leistbaren Wohnraum zu sichern und es möglichst vielen Menschen zu ermöglichen, sich Eigentum zu schaffen.“

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