Neue Einheitswerte erfordern Entlastungen im SVB-Beitragsrecht

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Landwirtschaftskammer Oberösterreich
16 Dez 17:28 2016 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die aktuell schwierige Einkommenssituation, die Auswirkungen der neuen Einheitswerte und damit im Zusammenhang stehende sozialversicherungsrechtliche Fragen standen im Mittelpunkt der Diskussion der heutigen LK-Vollversammlung. Die Mitglieder der Vollversammlung forderten unter anderem erneut eine Mineralölsteuerentlastung für Agrardiesel und Anpassungen im Sozialversicherungsrecht, um einzelbetriebliche Einheitswerterhöhungen für kleinere Betriebe finanziell besser abfedern zu können. „Die Land- und Forstwirtschaft verzeichnet heuer das fünfte Jahr in Folge rückläufige Einkommen. Nach dem soeben beschlossenen einmaligen Rabatt bei den bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträgen sind nun weitere dauerhafte Entlastungen für die Betriebe erforderlich. Diese wären für kleinere Betriebe auch durch Anpassungen im SVB-Beitragsrecht möglich“, betonte LK-Präsident Franz Reisecker vor dem Bauernparlament.

Wirksamkeit neuer Einheitswerte für SVB-Beiträge verschiebenNach der derzeitigen Rechtslage sollen die neuen land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte mit 1. Jänner 2017 in der bäuerlichen Sozialversicherung wirksam werden. Aufgrund der eingetretenen Verzögerungen bei der Versendung der Einheitswertbescheide und notwendiger EDV-Anpassungen bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern kann diese frühestens mit dem 3. Quartal 2017 die Vorschreibung der SVB-Beiträge auf Basis der neuen Einheitswerte tätigen. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher erneut eine Verschiebung der Wirksamkeit der neuen Einheitswerte auf 1. Jänner 2018. Damit soll eine rückwirkende Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen weitgehend vermieden werden.

Bauerneinkommen liegen unter pauschalen BeitragsgrundlagenDie vom Einheitswert abgeleitete pauschale SVB-Beitragsgrundlage spiegelt zwar nicht direkt die einzelbetriebliche Einkommenssituation wider, stellt aber im Vergleich zu Auswertungen der freiwillig buchführenden Betriebe insgesamt die durchschnittliche Einkommenssituation nach wie vor relativ gut dar. „Aufgrund der negativen Einkommensentwicklung der letzten Jahre liegen die tatsächlichen Einkommen jedoch erheblich unter den als pauschale Beitragsgrundlage errechneten Einkommen. Durch die Einheitswerthauptfeststellung wird diese Entwicklung auf vielen Betrieben mit einer spürbaren Erhöhung des Einheitswertes noch verstärkt“, erklärte Präsident Reisecker.

Die geplante Rückerstattung von SVB-Beiträgen für Betriebe mit mehr als 10 Prozent Einheitswert-Erhöhung kann nur einen Teil der zusätzlichen finanziellen Belastungen abfedern. Für Betriebe mit einer erheblichen Abweichung der tatsächlichen Einkommenssituation von der pauschalen SVB-Beitragsgrundlage stellt die Beitragsgrundlagenoption eine taugliche Alternativmöglichkeit dar, um die SVB-Beiträge von der realen Einkommenssituation ableiten zu können.

SVB-Beitragsgrundlagenoption auch für kleine Betriebe attraktiv gestaltenAufgrund der derzeitigen Mindestbeitragsgrundlage ist die Option in der Sozialversicherung für Betriebe bis zu einem Einheitswert von 5.000 Euro derzeit grundsätzlich uninteressant. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher mit Nachdruck eine Anpassung der Mindestbeitragsgrundlage im Bereich der SVB-Option in Richtung ASVG-Niveau. Zudem wird eine Streichung des dreiprozentigen Beitragszuschlages bei der Option gefordert. „Damit würde die SV-Option auch für viele kleine Betriebe und Betriebe im Nebenerwerb eine wirksame Kostenentlastung ermöglichen. Weiters könnten damit in Zukunft zusätzliche Betriebe in der Selbstbewirtschaftung ihrer Flächen gehalten werden, da für viele kleinere Betriebe aktuell die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge wirtschaftlich kaum mehr leistbar sind“, betonte Präsident Franz Reisecker.


Quelle: Landwirtschaftskammer Oberösterreich



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