Mehrweggebot bei Veranstaltungen und klarer Rahmen für Altstoffsammlung

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Foto: LMZ/Neumayr/Leo
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03 Aug 18:00 2017 von Redaktion Wien Print This Article

Rössler: Novelle des Salzburger Abfallwirtschaftsgesetzes bringt wesentliche Verbesserungen bei der Abfallvermeidung / Entwurf liegt bis zum 21. August zur Begutachtung auf

(LK) "Das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 1998 hat sich beinahe 20 Jahre bewährt. Eine umfangreiche Novellierung macht dieses Gesetz nun zukunftsfit für eine moderne Abfallwirtschaft, um Abfallvermeidung, Wiederverwendung und das Erreichen höherer Recyclingziele noch stärker zu verankern. Nicht mehr zeitgemäße Genehmigungsverpflichtungen werden gestrichen und die Aufgaben der Abfallwirtschaft klarer strukturiert. Hervorheben möchte ich das Mehrweggebot bei Veranstaltungen, das uns sehr wichtig war, um gerade bei Feiern mit vielen Menschen und oftmals im öffentlichen Raum ein Signal für aktive Abfallvermeidung und damit den Umweltschutz zu setzen. Und auch die Stärkung der Abfallverbände durch interkommunale Zusammenarbeit und die Erweiterung ihrer Aufgabenbereiche kennzeichnet den Willen der Regierungspartner, ein modernes und ressourcenschonendes Gesetz auf den Weg zu bringen", so Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler zur vorliegenden Novelle heute, Donnerstag, 3. August, im Informationsgespräch.

Die wichtigsten Neuerungen

1. Stärkung der Wiederverwendung sowie die Verankerung der Recyclingziele und der interkommunalen Zusammenarbeit

Die Abfallhierarchie der EU sieht folgende Prioritätenreihung vor: Die Vermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung (Re-Use), das Recycling, die sonstige Verwertung (z.B.: energetische) und an letzter Stelle die Beseitigung.

Damit nimmt die Vorbereitung zur Wiederverwendung den zweithöchsten Stellenwert nach der Abfallvermeidung ein. Jede Gemeinde soll die Wiederverwendung von Produkten fördern, indem sie eine Abgabemöglichkeit für geeignete Gegenstände zur Verfügung stellt (Re-Use).

Um für Re-Use-Aktivitäten im Vorfeld Erfahrungen zu sammeln und verschiedene Varianten auszuprobieren, hat das Land – nach der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - drei Pilotregionen ausgewählt und Pilotprojekte koordiniert und gefördert (Regionalverband Seenland, Pinzgau, Stadt Salzburg).

Die EU gibt auch bei den Haushaltsabfällen Ziele für die Wiederverwendung vor, nämlich mindestens 50 Prozent bis zum Jahr 2020, und diskutiert gerade eine Erhöhung. Mit der Novelle des Salzburger Abfallwirtschaftsgesetzes werden die Gemeinden bzw. Abfallwirtschaftsverbände verpflichtet, diesen Zielsetzungen bei der Gestaltung der Altstoffsammlung Rechnung zu tragen.

2. Einführung neuer Bestimmungen zur Abfallvermeidung

Mit der Novelle wird der Gebrauch von Mehrweg für Getränke und Speisen bei Veranstaltungen ab 300 Personen verankert. Für gemeinnützige Vereine und kirchliche Veranstaltungen gilt das Mehrweggebot ab 600 Personen. Ausnahmen aus sicherheitspolizeilichen Gründen (z.B. für Konzerte) sind möglich.

Getränke sind vom Veranstalter sowohl in Mehrweggebinden zu beziehen – sofern in Salzburg erhältlich – als auch in Mehrweg an den Konsumenten auszugeben. Für Speisen ist auch die Verwendung von Geschirrersatz aus Papier möglich (z.B. Serviette, Stanitzel, Pappteller). Bei Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern ist zudem verpflichtend ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen.

Für die Abfallvermeidung bei Veranstaltungen liegen schon Erfahrungen aus dem langjährigen Programm "Umweltfreundliche Gastlichkeit" vor. Diese zeigen, dass eine gute Planung (für Großveranstaltungen im Abfallwirtschaftskonzept) im Vorfeld sicherstellt, dass deutlich weniger Müll anfällt.

Dazu ein Hinweis: Die neue Veranstaltungs-Förderschiene "Green Events Salzburg" baut auf dem ehemaligen Programm "Umweltfreundliche Gastlichkeit" auf und unterstützt ab heuer umweltfreundliches Feiern. Innovative Veranstalterinnen und Veranstalter sind herzlich eingeladen, sich an diesem Programm zu beteiligen.

3. Klare Rahmen für die Altstoffsammlung statt "Rosinenpicken"

Um sicherzustellen, dass die Recyclingziele auf Dauer erreicht werden, braucht es auch einen klaren Rechtsrahmen. Immer wieder kommt es vor, dass Sammelcontainer für z.B. Altkleider, Papier und Metall ohne Absprache mit der Gemeinde bzw. dem Verband aufgestellt oder Sammlungen "veranstaltet" werden. Dies geschieht fast ausschließlich dort, wo die Sammelergebnisse einen entsprechenden Erlös versprechen. Diesem "Rosinenpicken" von rentablen Abfällen zu Lasten der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler soll nun Einhalt geboten werden. Geregelt wird das durch die Klarstellung der Erfassungsrechte und
–pflichten von Altstoffen im Gesetz. Private Parallelsammlungen, dort wo Sammeleinrichtungen der Gemeinden (von ihr selbst oder einem von ihr beauftragten privaten Entsorger) bereitgestellt werden, sind künftig untersagt. Schließlich sind ja auch die Gemeinden ergebnisverantwortlich.

Salzburger Entsorgungsbetriebe sind und bleiben wichtige Partner, um die Recyclingquoten gesichert erreichen zu können. Sie werden nach wie vor im Auftrag der Gemeinden/Verbände die Sammlung durchführen.

4. Erweiterung des Aufgabenspektrums der Abfallverbände

Durch interkommunale Zusammenarbeit können abfallwirtschaftliche Aufgaben wesentlich effizienter und somit kostengünstiger erledigt werden. In Übereinstimmung mit der langjährigen Forderung des Rechnungshofes sollen Abfallverbänden weitere Aufgaben übertragen werden, insbesondere zur Erreichung von marktkonformen Erlösen für Altstoffe, Maßnahmen zur Abfallvermeidung,
Re- Use, usw.

5. Flächenvorsorge für Katastrophenfälle

Damit im Katastrophenfall rasch reagiert werden kann, bedürfen Ablagerungen von Muren- und Sedimentmaterial innerhalb eines Jahres keiner landesrechtlichen Bewilligung mehr, wenn ansonsten unmittelbar drohende Gefahren für Leben oder Gesundheit oder schwere Sachschäden drohen. Der Fokus liegt darauf, Vorsorgeflächen zu finden, damit im Katastrophenfall keine Altlastensanierungs-
beiträge für die Ablagerungen anfallen. Im Pinzgau etwa wurden dafür bereits 150 geeignete Flächen ausgewählt, um im Ernstfall rasch entsprechende Liegenschaften nutzen zu können.

Deponiebetreiber werden zudem verpflichtet, unbedenkliches Muren- und Sedimentmaterial zu übernehmen.

6. Entbürokratisierung

Teil der Modernisierung ist auch die Streichung oder Vereinfachung nicht mehr zeitgemäßer (Genehmigungs-)Verpflichtungen (Stichwort "Deregulierung").

Folgende Maßnahmen werden im Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz vereinfacht:

  • Keine Genehmigungspflicht mehr für die Abfallbehandlung von Abfällen aus anderen Bundesländern (Regelung wurde zur Zeit des Deponienotstandes eingeführt)
  • Keine Verpflichtung zur Sicherung künftiger Deponieflächen mehr (diese muss nicht mehr im eigenen Bezirk liegen)
  • Vereinfachung der Vorgaben für die abfallwirtschaftliche Planung des Landes (z.B. Teilpläne für Verbesserung der Recyclinghöfe usw.)
  • Abschaffung der Abfall-Übernahmepflicht bestimmter Anlagen (kommunale Anlagen mussten übernehmen, das ist heute über Verträge geregelt)

Der Link zum Entwurf und zum Novellenspiegel ist online auf der Landes-Website abrufbar.


Quelle: Land Salzburg



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