Land Kärnten etabliert Zielsteuerung für Sozialbereich

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Kärnten
05 Aug 05:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Prettner: "Analog zur Zielsteuerung Gesundheit definieren wir gemeinsam mit den Gemeinden Ziele und Aufgaben des Sozialbereichs für die gesamte Periode" - Kärnten ist damit österreichweit Vorreiter

Klagenfurt (LPD). Ein Gesetz zur Einrichtung einer Zielsteuerung für den Bereich Soziales in Kärnten brachte Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner in der Regierungssitzung heute, Montag, ein. "Nach dem Vorbild der Zielsteuerung Gesundheit wollen wir nun auch im Sozialbereich eine Zielsteuerung etablieren, in der die Finanzierungspartner Land und Gemeinden die Strategie, Ziele und Aufgaben des Sozialbereichs grundsätzlich festgelegen", erklärte Prettner.

Primäre Aufgabe dabei ist die Festlegung eines Zielsteuerungsübereinkommens, das die gesamte Planung des Sozialbereichs für die laufende Gesetzgebungsperiode beinhalten soll. "Auf Grundlage der strategischen Ziele sind dann Jahresarbeitsprogramme zu erstellen, die konkrete Aufgaben und Handlungsanleitungen geben", so die Sozialreferentin. Primäres Organ wird die Zielsteuerungskommission-Soziales sein, in der Land und Gemeinden vertreten sind. Vier Fachgremien für die Bereiche Soziales, Chancengleichheit, Kinder & Jugendliche sowie Pflege sollen ebenfalls in die Zielsteuerung eingebunden werden.

"Einmal jährlich - im Bedarfsfall öfter - wird die Zielsteuerungskommission eine Sozialkonferenz einberufen, in der alle Partner und die Experten aus den vier Fachbereichen zusammen kommen und die aktuellen Herausforderungen bearbeiten. Mit der Zielsteuerung Soziales ist Kärnten österreichweiter Vorreiter. Das neue Gesetz regelt eine bedarfsgerechte und nachhaltige Planung und Koordination im Sozialbereich - und das in Form einer Kooperation der wichtigsten Finanzierungspartner", betonte Prettner. Das "Kärntner Soziales-Zielsteuerungsgesetz" wird nun nach Beschlussfassung in der Landesregierung dem Kärntner Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt.


Quelle: Land Kärnten



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