LH Dr. Pühringer, Bundesratspräsident Prof. Kneifel, DDr. Eiselsberg präsentierten aktuelle IMAS-Umfrage zum Thema Föderalismus

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01 Aug 09:27 2015 von Oswald Schwarzl Print This Article

Mit Wirkung vom 1. Juli übernahm Gottfried Kneifel zum dritten Mal die Präsident-schaft im Bundesrat

LINZ. Im Auftrag von Bundesratspräsident Prof. Gottfried Kneifel (Institut Wirtschaftsstandort OÖ) hat das Institut IMAS International 1.000 Personen repräsentativ für die österreichische Bevölkerung ab 16 Jahre in einer face-to-face Umfrage zum Thema Föderalismus befragt.


 


Ziel dieser Untersuchung war es, den Eindruck der österreichischen Bevölkerung vom Föderalismus empirisch zu untersuchen. Dabei ging es neben der Kenntnis vor allem um das Image des Föderalismus und die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Bundesländern.


 


Begriff relativ unbekannt


Der Begriff Föderalismus ist den Österreichern noch relativ unbekannt, knapp jeder Zweite könnte diesen Begriff überhaupt nicht erklären. 14 Prozent hingegen könnten die Definition dieses Begriffs eindeutig wiedergeben, ein weiteres Drittel könnte zumindest ungefähr bei der Erklärung weiterhelfen. Vor allem Personen mit höherer Bildung, jene über 35 Jahre und Männer weisen überdurchschnittlich hohen Kenntnisstand auf.


 


Gegengewicht zum Bund


Insgesamt werden drei zentrale Aspekte mit dem Begriff Föderalismus in einer spontanen Abfrage verbunden: Gegengewicht zur Bundesebene, eine sinnvolle Verteilung der Aufgaben und Wettbewerb unter den Regionen.


 


Unter den grundsätzlichen Meinungsbildnern ist der Eindruck eindeutig positiv besetzt: Genau genommen liegt das Verhältnis bei 72 zu 28 Prozent in der Frage nach der Nützlichkeit. Besonders positiv sehen dies Menschen mit höherer Bildung und Bewohner des ländlichen Raums. 


Im Auftrag von Bundesratspräsident Prof. Gottfried Kneifel (Institut Wirtschaftsstandort OÖ) hat das Institut IMAS International 1.000 Personen repräsentativ für die österreichische Bevölkerung ab 16 Jahre in einer face-to-face Umfrage zum Thema Föderalismus befragt.


 


Ziel dieser Untersuchung war es, den Eindruck der österreichischen Bevölkerung vom Föderalismus empirisch zu untersuchen. Dabei ging es neben der Kenntnis vor allem um das Image des Föderalismus und die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Bundesländern.


 


Begriff relativ unbekannt


Der Begriff Föderalismus ist den Österreichern noch relativ unbekannt, knapp jeder Zweite könnte diesen Begriff überhaupt nicht erklären. 14 Prozent hingegen könnten die Definition dieses Begriffs eindeutig wiedergeben, ein weiteres Drittel könnte zumindest ungefähr bei der Erklärung weiterhelfen. Vor allem Personen mit höherer Bildung, jene über 35 Jahre und Männer weisen überdurchschnittlich hohen Kenntnisstand auf.


 


Gegengewicht zum Bund


Insgesamt werden drei zentrale Aspekte mit dem Begriff Föderalismus in einer spontanen Abfrage verbunden: Gegengewicht zur Bundesebene, eine sinnvolle Verteilung der Aufgaben und Wettbewerb unter den Regionen.


 


Unter den grundsätzlichen Meinungsbildnern ist der Eindruck eindeutig positiv besetzt: Genau genommen liegt das Verhältnis bei 72 zu 28 Prozent in der Frage nach der Nützlichkeit. Besonders positiv sehen dies Menschen mit höherer Bildung und Bewohner des ländlichen Raums. 




Mehr Wachstum und Beschäftigung durch Informationstechnolgie


MEHR DEMOKRATISCHE MITGESTALTUNG ERMÖGLICHEN


Das Gedenkjahr 2015 – mit 70 Jahre Ende des Zweiten Weltkrieges, 60 Jahre Staatsvertrag und 20 Jahre österreichische Mitgliedschaft bei der EU – soll uns neuerlich anregen, aus der Geschichte zu lernen: Nazi-Herrschaft und Weltkriegs-Katastrophe beweisen, dass die Demokraten zu schwach waren. Deshalb brauchen wir laufend immer neue Impulse zur Stärkung der Demokratie. Nicht theoretisch, sondern an einem ganz konkreten Thema sollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger demokratisch mitwirken.


MEHR ZUKUNFTSTHEMEN: DAS DIGITALE ZEITALTER


Wir befinden uns mitten im digitalen Zeitalter, alle Lebensbereiche sind davon betroffen. Der rasante technologische Wandel stellt Gesellschaft und Politik vor große Herausforderungen und Fragen – wie beispielsweise:



  • Chancen und Gefahren der Digitalisierung für die Arbeitswelt?

  • Wie können durch Digitalisierung neue Arbeitsplätze geschaffen werden, wenn traditionelle Beschäftigung verloren geht?

  • Wie können wir den neuen Anforderungen an die Bildung (Mathematik) gerecht werden?

  • Wie kann noch Privatheit gesichert werden?

  • Was bedeutet das  für die Demokratie in Österreich?

  • Welche neuen Mitwirkungsrechte für Bürgerinnen und Bürger eröffnen sich damit?


BRP Kneifel: „Wir wollen Informationstechnolgie nicht nur anwenden, wir wollen Informationstechnolgie auch produzieren!“


DIGITALER WANDEL UND POLITIK


Es soll ein Grünbuch gemeinschaftlich erarbeitet werden. Dazu wird es Diskussions-veranstaltungen und einen Online-Mitmach-Prozess geben:


Die Plattform www.besserentscheiden.at wurde bereits gestartet.


Die Ergebnisse sollen in die Parlamentarische Enquete des Bundesrates am 18. November 2015 einfließen. Ziel der Enquete ist es, die notwendigen Handlungsfelder für die Politik offenzulegen.


Am 3. Dezember wird der EU-Kommissar für die Digitale Agenda Günther Oettinger im Bundesrat sprechen – anschließend folgt eine Diskussion auch mit EU-Abgeordneten!


MEHR EUROPAPOLITIK IM BUNDESRAT


Am 2. Juli 2015 fand die erste Sitzung des Bundesrates statt, in der das Rederecht der Abgeordneten zum Europaparlament (MEPs) praktiziert und angewendet wurde. MEPs aller  Fraktionen, die im EU-Parlament vertreten sind, diskutierten mit Mitgliedern des Bundesrates und mit dem Europaminister. Neben der intensiven Arbeit des Bundesrates durch die Subsidiaritätsprüfung ist das Rederecht für MEPs ein weiterer Schritt des Bundesrates zur österreichischen Europakammer mit Themensynchronisation. Das Ziel ist, mehr Vertrauen in die (Europa-)Politik zu erreichen. Das ist ein konkreter Beitrag des Bundesrates im Gedenkjahr. Denn: Europapolitik ist Friedenspolitik!


BUNDESVERFASSUNG: VOM MISSTRAUENS- ZUM VERTRAUENS-PRINZIP


Der Entfall gegenseitiger Zustimmungsrechte des Bundes und der Länder soll auf dem Vertrauens-Prinzip beruhen. So sollen z. B. Zustimmungsrechte des Bundes und der Länder betreffend einer Änderung in den Sprengeln der politischen Bezirke oder der Bezirksgerichte entfallen. Die Erlassung und Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung soll auch dann, wenn sie Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung betrifft, nicht mehr der Zustimmung der Bundesregierung bedürfen. Die Bestellung des Landesamtsdirektors und seines Stellvertreters soll ohne Zustimmung der Bundesregierung erfolgen.


KRISEN-/KATASTROPHENSCHUTZMANAGEMENT BEI LANDESHAUPTMANN


Die umfassende Zuständigkeitskonzentration beim Landeshauptmann für Maßnahmen der Krisen- und Katastrophenkoordination im Sinne einer generellen Zuständigkeit zur Erlassung der erforderlichen Maßnahmen, sofern dies zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit notwendig wird – auch unter Entfall der derzeit vorgesehenen Einschränkungen auf Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung soll das Krisen- und Katastrophenschutzmanagement beim Landeshauptmann ansiedeln.



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Oswald Schwarzl

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Chefredakteur in Ruhe

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