Kostenloser Zugang zum eigenen Einkommen muss außer Frage stehen!

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01 Mai 10:55 2016 von Ivica Stojak Print This Article

Jetzt wollen Banken auch noch für die Bargeldauszahlung am Selbstbedienungsautomaten kassieren!

Linz: Arbeiterkammer OÖ | Rechtlich wird es zwar noch Jahre dauern, bis die Frage endgültig und restlos geklärt ist, trotzdem kocht die Diskussion rund um sie wieder hoch: Dürfen Banken eine Bankomatgebühr verlangen oder nicht?

Nein, sagt die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) und dementsprechend will sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ein für allemal klarzustellen, dass alle, die ein Konto besitzen, auch völlig kostenlos auf ihr Einkommen zugreifen können!

 


Gehaltskonten ermöglichen auch den Arbeitgebern, Löhne und Gehälter ohne zusätzliche Aufwände und hohe, kostspielige Bargeldbestände abzuwickeln. In der Vergangenheit haben Banken diese Transaktionen in Form von einigen Valutatagen genützt und sich damit ein Körberlgeld verdient.

Oft mussten ArbeitnehmerInnen dadurch länger auf den Gehaltseingang auf ihrem Konto warten. Nachdem dies nach Einführung des Zahlungsdienstegesetzes nicht mehr möglich ist, sollen nun unter anderem Bankomatgebühren zusätzliche Erträge bringen.

Doch die KonsumentenInnen müssen jetzt schon laufend die Einführung neuer Gebühren und unüberschaubare Kontomodelle hinnehmen. Die im Paket enthaltenen Leistungen sind oft nicht nachvollziehbar und zu viele Dienste werden gesondert in Rechnung gestellt.

Jetzt wollen Banken auch noch für die Bargeldauszahlung am Selbstbedienungsautomaten kassieren. Es ist aber nicht einzusehen, warum Konsumentinnen und Konsumenten fixe Beträge für ein Kontopaket zahlen und dann erst recht wieder jede Leistung extra verrechnet bekommen.

Die AK OÖ ist aber davon überzeugt, dass sich jeder von uns gegen diese neuerliche Gebühreneinführung wehren kann und zwar folgendermaßen:

• Vor der Neueröffnung eines Kontos sollten wir besonders sorgfältig auf die inkludierten Leistungen schauen und mit Ihren tatsächlichen Anforderungen abgleichen.

• Alle unter uns mit schon bestehenden Kontoverträgen können der Einführung von neuen Gebühren widersprechen. Deshalb sollten wir alle Benachrichtigungen unserer Bank immer gut und aufmerksam durchlesen.

• Sollten uns aber bereits Gebühren für Bankomatbehebungen verrechnet worden sein, sollten wir einfach die vertraglichen Grundlagen hinterfragen. Eine Einführung neuer Gebühren ist grundsätzlich ohne unsere Zustimmung nicht zulässig und bereits verrechnete Beträge können dementsprechend unsererseits zurück gefordert werden.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Bank im Falle unseres Widerspruchs ihr Kündigungsrecht ausübt und wir uns innerhalb von 2 Monaten ein neues Konto suchen müssen.

Mit Hilfe des AK-Bankenrechners unter www.ooe.konsumentenschutz.at können wir aber ein geeignetes neues Kontopaket finden.

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