Klagenfurt: Heizkostenzuschuss: Einkommensgrenzen angepasst – Antragsfrist beginnt mit 1. Oktober

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Foto: Geld / Symbolbild
17 Jun 04:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser, LHStv.in Prettner: Menschen dort unterstützen, wo es dringend notwendig ist

„Sparen wo es Sinn macht und unterstützen wo es benötigt wird – so soll soziale Politik für Kärnten aussehen und danach richten wir uns. Dabei darf auf sozial benachteiligte Kärntnerinnen und Kärntner nicht vergessen werden“, betonen Landeshauptmann Peter Kaiser und Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner im Vorfeld der kommenden Regierungssitzung, auf deren Tagesordnung unter anderen wichtigen Punkten der Heizkostenzuschuss ein Thema ist. „Es ist wichtig, dort zu unterstützen, wo es dringend notwendig ist. Daher wird der Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte auch weiterhin sichergestellt“, so Kaiser und Prettner heute, Samstag.

Die Förderhöhen betragen 180 (großer Heizkostenzuschuss) beziehungsweise 110 Euro (kleiner Heizkostenzuschuss). Die Einkommensgrenzen für den Bezug des Zuschusses werden für heuer angepasst und entsprechen dem Ausgleichszulagenrichtsatz für das Kalenderjahr 2018. Das bedeutet für den großen Heizzuschuss eine Einkommensgrenze von 863,04 Euro netto monatlich bei Alleinstehenden und Alleinerzieherinnen bzw. Alleinerziehern und bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen 1.294,55 Euro netto monatlich. Für alleinstehende Pensionistinnen und Pensionisten (gilt nicht für Witwen/Witwer), die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, beträgt die Einkommensgrenze Euro 969,88. Die Einkommensgrenzen für den kleinen Heizzuschuss betragen nach analoger Evaluierung wie beim großen Heizzuschuss bei Alleinstehenden und Alleinerzieherinnen bzw. Alleinerziehern 1.071,38 Euro netto monatlich sowie bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen 1.473,15 Euro netto monatlich. Die Anpassungen entsprechen einer Erhöhung von 2,2 Prozent.

„Gerade die Heizkosten stellen für Kärntnerinnen und Kärntner mit geringen Einkommen eine enorme finanzielle Herausforderung dar, die nur schwer bewältigt werden kann. Diese Menschen sollen mit dem Zuschuss entlastet und unterstützt werden“, so Kaiser und Prettner. Für die Heizzuschuss-Periode 2017/2018 wurden insgesamt 20.638 Anträge positiv erledigt und es wurde eine Summe von gesamt 3.200.340 Euro ausgezahlt. Die Frist für Anträge auf Gewährung eines Heizzuschusses soll mit Montag, dem 1. Oktober 2018 beginnen und im Hinblick auf die tatsächliche Dauer der Heizperiode bis Montag, den 25. Februar 2019, reichen.




Quelle: Land Kärnten



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