Klagenfurt: Aufgabenreform - Landesamtsdirektor weist Kritik zurück

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Kärnten

17 Okt 13:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

LAD Platzer: War nie angedacht, alle Reformvorschläge umzusetzen und pauschal 25 Prozent einzusparen - Auch Einstellung der Subvention für Alkohol- und Drogenberatung war so nicht unter Reformvorschlägen

Zur Kritik an der Aufgabenreform des Landes Kärnten äußert sich heute, Dienstag, Landesamtsdirektor Dieter Platzer. Der Landesrechnungshof hatte nämlich angeführt, dass nur 274 von 531 Reformvorschlägen von den jeweiligen politischen Referentinnen und Referenten zur Umsetzung beauftragt wurden. "Es war gar nie angedacht, alle Reformvorschläge umzusetzen, sondern eine Auswahl aus ihnen vorzunehmen", erklärt Platzer dazu.


Auch sei es nicht - wie kolportiert - geplant gewesen, in jeder Dienstelle pauschal 25 Prozent einzusparen. Bei der Darstellung der Reformvorschläge seien die Dienststellen des Landes lediglich von der Annahme ausgegangen, was wäre, wenn 25 Prozent des derzeitigen Budgets weniger zur Verfügung stehen würden. "Es kann natürlich nicht das Ziel sein, ein Viertel der Leistungen, die an die Kärntner Bevölkerung ergehen, zu reduzieren, sondern vielmehr aus einem breiten Spektrum an Möglichkeiten Überlegungen anzustellen, welche Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können", stellt der Landesamtsdirektor klar. Und Platzer meint weiter: "Mit reinen Leistungsoptimierungen, wie vom Landesrechnungshof empfohlen, wird allerdings das Potenzial nicht gehoben werden können."

Platzer hält außerdem fest, dass die konkreten budgetären Auswirkungen der Aufgabenreform erst am Ende der Umsetzung festgestellt werden können, da es sich um langfristig wirkende Maßnahmen handle. "Über den aktuellen Umsetzungsstand wurde rein rechnerisch die bereits umgesetzte budgetierte Einsparung ermittelt. Diese kann aber nicht für alle Vorhaben in gleichem Maße angesetzt werden und ist demzufolge keine repräsentative Zahl", betont er.

Zur Formulierung der Reformvorschläge hält der Landesamtsdirektor folgendes fest: "Sie wurden in der ersten Erarbeitung nicht alle in allen Feinheiten ausgearbeitet. Im ersten Teil des Reformprozesses ging es uns um die Definierung sogenannter ‚Quick Wins‘, die möglichst direkte Auswirkungen auch auf das Budget haben, und erst in zweiter Stufe wurden langfristig umzusetzende Reformschritte festgelegt." Darüber hinaus müsse gesagt werden, dass mit dem Projekt zur Aufgabenreform nicht alle Reformschritte abgedeckt werden können. "Es gibt vielmehr laufende Optimierungen im Leistungsspektrum der Kärntner Landesverwaltung, die letztendlich mit der Umsetzung des Haushaltsreformprojektes mit 1.1.2019 und der damit verbundenen Einführung einer Steuerung über Wirkungszielen nochmals fokussiert werden", so Platzer.

Dass ein Vorschlag gewesen sei, die Subvention für die Alkohol- und Drogenberatung einzustellen, weist Platzer als falsch zurück. "Der im Jahr 2013 vorgelegte Vorschlag enthielt lediglich eine Reduzierung der eingesetzten Mittel in diesem Segment als mögliche Maßnahme - letztendlich hat man hier auf Grund der sich damals abzeichnenden und heute offensichtlichen Entwicklung auf Einsparungen verzichtet und geht heute auf Grund des Bedarfs sogar in eine gegenteilige Richtung."




Quelle: Land Kärnten



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