Kärntner Landtag: Kärntner Landtag beschließt Neues Schulgesetz

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Kärnten
20 Okt 15:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser: Schaffen Wesentliche Verbesserungen und Erleichterungen im Bereich der Nachmittagsbetreuung für Kinder, sichern Schulen in allen Gemeinden und schaffen Rechtssicherheit


In der 66. Sitzung des Kärntner Landtages, heute Donnerstag, wurde das novellierte, neue Schulgesetz beschlossen. Seitens des Regierungskollegiums meldete sich Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser zu Wort. Er thematisierte die Verbesserungen und Erleichterungen im Bereich der Nachmittagsbetreuung für die Schüler ebenso wie die Aufwertung der Freizeitpädagogik, den Einsatz von versiertem Fachpersonal neben den Pädagogen im Unterricht und semantische Maßnahmen für Schüler mit besonderen Bedürfnissen. Das mehrheitlich angenommen Gesetz tritt rückwirkend mit dem Beginn des aktuellen Schuljahres in Kraft.

Kaiser betonte, dass das neue Schulgesetz unter anderem wesentliche Verbesserungen und Erleichterungen im Bereich der Nachmittagsbetreuung sowie die Festlegung, dass es pro Gemeinde zumindest einen Schulstandort gibt, beinhaltet. „Beste Betreuung und Bildung für unsere Kinder und die bestmögliche Unterstützung für unsere Familien sind mir ein Herzensanliegen“.

Durch die Novellierung der Nachmittagsbetreuung werde es für Gemeinden künftig leichter möglich sein, Gruppen einzurichten. „Die Auszahlung der österreichweit nur in Kärnten zusätzlich zur Bundesförderung vorgesehenen Landesförderung in Höhe von 8.000 Euro pro Gruppe zur Nachmittagsbetreuung in ganztägigen Schulformen ist nun neu geregelt. Konkret heißt das, das Angebot muss zwar an fünf Tagen der Woche bestehen, die Mindestanzahl von zehn Kindern muss jedoch nur an drei und nicht wie bisher an fünf Tagen gegeben sein. An den beiden anderen Tagen können auch weniger Kinder anwesend sein“, erklärte Kaiser. Als Bildungsreferent erwarte er sich von den Gemeinden diesen Vorteil nun auch an die Eltern weiter zu geben und die Elternbeiträge für ganztägige Betreuung zu reduzieren. Ebenfalls in der Nachmittagsbetreuung vorgesehen ist, dass verstärkt qualifizierte Personen, wie z.B. Sportlehrer, im Freizeitbereich eingesetzt werden. Als Beispiel für die semantischen Änderungen führte Kaiser an, dass man im Gesetz nicht mehr von „Schwerstbehinderten“ spreche, sondern von Kindern „mit erhöhtem Förderbedarf“.

Zur Aufrechterhaltung der Schulexposituren stellte der Landeshauptmann fest, dass diese rechtlich nun zweifelsfrei geregelt seien. „Exposituren mit einer Schülerzahl bis zehn Kinder bleiben aufrecht, wenn es der Schulerhalter will“.

In Bezug auf den Assistenzparagrafen gab Kaiser bekannt, dass für das Jahr 2018 es noch bei der alten Regelung bleibe. „Ich beabsichtige jedoch zu einem einen Runden Tisch einzuladen, damit auch dieser Punkt einer positiven Regelung zugeführt werde.

Die Abgeordneten, fünf meldeten sich zu Wort, hoben die Verbesserungen in der Nachmittagsbetreuung als familienfreundliche Lösung ebenso hervor wie die Schulautonomen Schwerpunktsetzungen.




Quelle: Land Kärnten



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