Kärntner Jagdgesetz Neu: Kärnten als Vorreiter unter den Bundesländern

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Kärnten
12 Jul 05:00 2017 von Redaktion Wien Print This Article

LR Darmann: Änderungen seit heute in Begutachtung - Neuregelung der Schadensersatzpflicht für ganzjährig geschonte Wildarten

Klagenfurt (LPD). Das neue Kärntner Jagdgesetz ist heute, Montag, nach intensiven Gesprächen in Begutachtung geschickt worden, informiert Jagdreferent Landesrat Gernot Darmann. "Keine Gesetzesmaterie wurde in letzter Zeit auf so breiter Ebene diskutiert und damit bei wichtigen Eckpunkten konsensfähig gemacht. Der vorliegende Gesetzesentwurf zeigt sehr klar, dass essenzielle Interessen der Kärntner Jägerschaft, der Grundeigentümer, aber auch des Tourismus und des Umweltschutzes unter ein Dach gebracht wurden", so Darmann. Ende der Begutachtungsfrist ist am 7. August 2017.

Das Land will mit dem neuen Jagdgesetz die in den letzten Jahren aufgetreten Schwachstellen abstellen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem ein besserer Ausgleich zwischen Wildstand und Waldzustand, um die problematische Zunahme von Schäl- und Verbissschäden in den Kärntner Wäldern in den Griff zu bekommen. Dabei wurden auch die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst genommen.

Die vorgeschlagene Novelle sieht vor, dass die Jägerschaft den wildökologischen Raumplan (WÖRP) viel umfassender als bisher erstellen muss. "Es gibt klare zeitliche und fachliche Vorhaben, deren Einhaltung das Land als Aufsichtsbehörde prüft. Der WÖRP, der jährlich evaluiert werden muss, ist Basis für geordnete Eingriffe in den Wildbestand, wobei der jeweilige Waldzustand ein besonderes Kriterium für den Grad der Wildreduktion darstellt", führt Darmann aus. Im WÖRP sind auch jene Bereiche festzulegen, die für die Festlegung von Wildschutzgebieten besonders geeignet sind.

Wie bereits angekündigt, wird das bisher geltende Fütterungsgebot im Gesetz beseitigt. "Es wird aber auch kein Verbot geben. Es kann weiterhin Wildfütterungen geben, aber nur nach einer behördlichen Prüfung, dass dies wild- und waldökologisch Sinn macht", betont Darmann.

Eine weitere wichtige Initiative ist die Stärkung des Mitspracherechts der Grundeigentümer. "Bei nachweislich schuldhafter Nichterfüllung von Abschussplänen besteht nun schneller als bisher die Möglichkeit zur einseitigen oder einvernehmlichen Auflösung von Jagdpachtverträgen", so Darmann. Des Weiteren wird den Grundeigentümern ein Mitspracherecht bei den Abschussplänen eingeräumt.

Sehr erfreut zeigt sich Darmann auch über die Neuregelung der Schadenersatzpflicht des Jagdausübungsberechtigten für ganzjährig geschonte Wildarten, die im Entwurf neu aufgenommen wurde. "Die Haftung unserer Jägerinnen und Jäger für Schäden durch ganzjährig geschontes Wild fällt. Zur Abdeckung von Schäden wird das Land Unterstützungsleistungen aus einem extra eingerichteten Schadensfonds für geschonte Wildarten erbringen."

Ein weiteres besonderes Schwergewicht stellt auch die rechtzeitige Vorbeugung von Wildschäden dar. Wenn einmal ein Waldstück verwüstet ist, ist es zu spät. Im Entwurf wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass bereits bei ersten Anzeigen, die ein Forstexperte feststellt, Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

Wie der Jagdreferent festhält, nimmt Kärnten auch hinsichtlich des Einsatzes von Schallmodulatoren nun eine Vorreiter Funktion ein: "Im neuen Kärntner Jagdgesetz werden Schallmodulatoren für Jagdwaffen aus gesundheitlichen Gründen erlaubt."



Quelle: Land Kärnten



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