Kärnten - Krankenanstaltenordnung: Novelle beseitigt Verwaltungshürden

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Kärnten
17 Jän 14:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Prettner: Änderungen der Krankenanstaltenordnung bringen Vereinfachungen - Gemeinden zahlen künftig Pauschalbeitrag für Gesundheitsschulen

Klagenfurt (LPD). "Mit der heute beschlossenen Novelle der Krankenanstaltenordnung haben wir einen wichtigen Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung einerseits und in Richtung Ausbildungssicherung andererseits gemacht", betonte heute, Dienstag, Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner nach der Regierungssitzung.

Bislang zahlten die Gemeinden 30 Prozent für die Ausbildung der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe. Ab 01.01.2018 wird der Betrag der Kommunen für die Finanzierung der gesundheitsberuflichen Ausbildung (GuK-Schule und Akademisierung Pflege sowie MTD-G und HebammenG) pauschal abgegolten.

Bekanntlich wurde im Sommer 2017 die Neustrukturierung der Ausbildung im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe beschlossen. "Die Pflegeausbildung wird mit Beginn September 2018 neu geordnet und verbessert", erläuterte Prettner. Demnach werde die dreijährige Ausbildung zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft künftig als akademisierte Ausbildung angeboten. Diese Ausbildung erfolgt durch die Fachhochschule am Standort Klagenfurt. Bereits jetzt bietet die Fachhochschule in Klagenfurt die Ausbildung in den Medizinisch Technischen Diensten an. Der neuen Struktur habe man eine umsichtige oder umfangreiche Planung zugrunde gelegt. "Damit treten wir einem etwaigen zukünftigen Versorgungsengpass schon im Vorfeld entgegen", stellte Prettner fest.

Mit in die Novelle aufgenommen wurden mehrere Anregungen im Zusammenhang mit verfahrenstechnischen Vereinfachungen. Es handelt sich um Verfahrensbeschleunigungen und somit um eine Steigerung der Verfahrenseffizienz.


Quelle: Land Kärnten



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