Kärnten - Kinderbetreuung: Gesetzesänderung ermöglicht Betriebs-Tagesmütter und -väter

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Foto: Kärnten
09 Jul 07:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser: Kärnten schenkt Qualität in Kinderbetreuung, Elementarpädagogik sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonderes Augenmerk

In der Regierungssitzung am Dienstag wird eine Änderung des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zur Beschlussfassung vorgelegt. „Damit machen wir unter anderem den Einsatz von Betriebs-Tagesmüttern und Betriebs-Tagesvätern in Kärntner Unternehmen möglich“, erklärte Landeshauptmann Peter Kaiser heute, Samstag. Als zuständiger Referent betonte er, dass die Gesetzesnovelle zudem auf die Sicherung der hohen Qualität in der Tagesbetreuung abziele. Außerdem sehe sie eine Bedarfsplanung zum zielgerichteten Einsatz der verfügbaren öffentlichen Mittel vor.

„Bisher durften Tagesmütter und -väter ausschließlich im eigenen Haushalt tätig werden. Diese Beschränkung wird aufgehoben. Dann werden auch Betriebe in ihrem Umfeld geeignete Räumlichkeiten für eine Tagesbetreuung schaffen können“, führte Kaiser aus.

Voraussetzung sei, dass dies zu den gleichen Rahmenbedingungen wie im eigenen Haushalt der Tagesmütter und -väter erfolge. „In Kärnten schenken wir der Kinderbetreuung und der für die Entwicklung unserer Kleinsten so wichtigen Elementarpädagogik besonderes Augenmerk. Diese Initiative mit den Betriebs-Tagesmüttern und -vätern soll aber vor allem auch der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen“, sagte der Landeshauptmann.

Zudem sei, neben der bereits gesetzlich geregelten Ausbildung von Tagesmüttern und -vätern sowie Kleinkinderzieherinnen, eine Bewilligungspflicht für die Ausbildungsträger selbst vorgesehen. Damit sollen nicht nur die Ausbildungsinhalte, sondern auch die Rahmenbedingungen denselben Vorgaben unterworfen werden.

Der Landeshauptmann teilte weiters mit, dass die Landesregierung durch die Novelle zu einer Planung in Bezug auf den künftigen Bedarf an Betreuungsplätzen im Bereich der Tagesbetreuung sowie der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen verpflichtet werde. Das Förderwesen nach dem Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz werde künftig auf diese Bedarfsplanung hin ausgestaltet und die Förderung selbst vom Bestehen eines Bedarfs abhängig gemacht.




Quelle: Land Kärnten



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