Innsbruck: Schwerer Betrug bei der Mindestsicherung
Foto: Geld Scheine / Symbolbild
Ein 60-jähriger syrischer Asylberechtigter und Mindestsicherungsbezieher flog in der Zeit zwischen dem 06.10.2016 und 02.12.2016 sowie zwischen dem 30.08.2017 und 19.02.2018 in den Irak und unterließ es dabei diese Auslandsaufenthalte der Mindestsicherungsbehörde zu melden. Zudem beauftragte er seinen 39-jährigen Sohn während seiner Abwesenheit die Folgeanträge für die Mindestsicherung auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Behörde einzureichen.
Durch diese Tat bezog der 60-Jährige widerrechtliche Sozialleistungen im mittleren, vierstelligen Eurobetrag.
Quelle: LPD Tirol
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