Hörsching: Drei Schüler (15,15,14) blendeten Piloten von zwei Flugzeugen mit einem Laserpointer

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Foto: Laser Pointer / Symbolbild
11 Aug 12:20 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Aufgrund der raschen Anzeigenerstattung eines Piloten konnten Polizisten insgesamt drei Schüler ausforschen, die Piloten beim Landeanflug auf den Flughafen Linz/Hörsching mit einem Laserpointer geblendet hatten.
Zwei 15-Jährige sowie ein 14-Jähriger, alle aus Leonding, hantierten am 10. August 2017 zwischen 21:45 und 21:55 Uhr in der obersten Parketage eines Parkhauses in Pasching mit einem grünen Laserpointer der Klasse 3 herum. Zuerst richteten sie den Laserstrahl auf eine Dachterrasse und in weiterer Folge richteten sie abwechselnd den Laserstrahl mehrmals auf eine Passagiermaschine, die sich im Landeanflug auf den Flughafen Linz/Hörsching befand. Es waren 50 Fluggäste an Bord und das Flugzeug wurde von einem 41-jährigen Piloten und dessen Copiloten geflogen.

Der 41-Jährige bemerkte den Laserstrahl, der auf ihr Cockpit traf, rechtzeitig und warnte so seinen Copiloten, nicht in den Strahl zu blicken. Dadurch war die Blendung nicht sehr stark und konnte die Maschine ganz normal und sicher gelandet werden.

Kurz darauf befand sich eine Frachtmaschine im selben Landeanflug auf den Flughafen Linz/Hörsching. Die drei Jugendlichen richteten auch auf dieses Flugzeug mehrmals den Laserstrahl, wodurch der 58-jährige Pilot und dessen Copilot stark geblendet wurden und dadurch vorerst kein ungestörter Landeanflug möglich war. Die beiden Piloten konnten aber nach einem kurzen Ausweichmanöver die Maschine sicher am Flughafen Linz/Hörsching landen.

Aufgrund der sofortigen Anzeigeerstattung des 41-jährigen Piloten und der relativ detaillierten Tatortangabe konnten die drei Schüler unmittelbar nach der Tat von den Polizisten in der Parketage gestellt werden. Sie gaben den Beamten die Tat sofort zu, waren sich jedoch der Tragweite ihrer Tat überhaupt nicht bewusst. Der Laserpointer wurde sichergestellt. Bei den Piloten entstand keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Blendung.


Quelle: LPD Oberösterreich



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