Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel rasch umsetzen

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Foto: Landwirtschaftskammer Oberösterreich
25 Okt 06:33 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Wer sich bewusst für hochwertige Lebensmittel, für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern, für eine gepflegte Kulturlandschaft und für eine bäuerlich strukturierte Lebensmittelproduktion in Familienbetrieben entscheiden will, braucht beim Einkauf und in der Gemeinschaftsverpflegung eine entsprechende Transparenz der Lebensmittelherkunft. Doch dafür reichen die geltenden EU-Regelungen der Verbraucherinformationsverordnung bei weitem nicht aus. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ hat bereits im Juni 2017 in einer einstimmig beschlossenen Resolution eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf Milch-, Fleisch- und Eiprodukte nach dem in Frankreich umgesetzten Modell gefordert. Auf intensives Drängen der Bauernvertretung wurde daher im Programm der Bundesregierung vereinbart, dass in Österreich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln (Fleischprodukte, Milch- und Milchprodukte, Eiprodukte sowie verarbeitete Produkte) nach dem Vorbild Frankreichs zunächst auf nationaler Ebene und später auf EU-Ebene eingeführt werden soll. „Die Landwirtschaftskammer fordert daher von der zuständigen Gesundheitsministerin den zügigen Erlass einer Verordnung auf Basis des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Milch sowie Verarbeitungsprodukten aus Fleisch, Milch und Eiern. Vorbild dafür können die nach dem französischen Modell schon in mehreren EU-Mitgliedsländern umgesetzten Regelungen sein“, erklärt LK-Präsident Franz Reisecker.

Herkunftskennzeichnung für Gemeinschaftsverpflegung

Zusätzlich fordert die Landwirtschaftskammer Oberösterreich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der wertbestimmenden Zutaten aus Fleisch, Milch und Eiern in der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung. Gerade in diesem Bereich kommen derzeit aufgrund des Preisargumentes zu einem hohen Anteil auch Lebensmittel mit ausländischer Herkunft zum Einsatz. Gerade hier haben die Konsumentinnen und Konsumenten im Regelfall kaum eine Wahlmöglichkeit, obwohl täglich bereits 2,2 bis 2,5 Millionen Portionen Essen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung zubereitet werden. Mit dem vom Nationalrat im Frühjahr erfolgten Beschluss zur Einführung des Bestbieterprinzips bei der Lebensmittelbeschaffung können beim Lebensmitteleinkauf öffentliche Einrichtungen vorerst auf freiwilliger Basis wesentliche Qualitätskriterien wie Regionalität, Frische und ökologische Nachhaltigkeit mitberücksichtigt werden. Mit der gezielten Auswahl heimischer Lebensmittel bleibt die Wertschöpfung im Land und der heimische Agrar- und Lebensmittelproduktionsstandort kann so weiter gestärkt werden.

Konsumentinnen und Konsumenten setzen auf heimische Qualität

Die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten kaufen bei Produkten mit EU-weit verpflichtender Herkunftsangabe zuverlässig heimische Qualität. Es herrscht hohe Wertschätzung für die österreichische Vorreiterrolle in Sachen Lebensmittelqualität, Naturnähe, Gentechnikfreiheit, Bioanteil, Tierwohl, Hygienestandards und kleinregionaler Wertschöpfungsketten. Bei vielen verarbeiteten Lebensmitteln sowie bei Speisen in Großküchen und in der Gastronomie kann man aber die Herkunft der verwendeten Lebensmittel nicht in Erfahrung bringen. „Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher im Sinne der Festlegungen des Regierungsprogrammes eine rasche Ausweitung der Herkunftskennzeichnung für Verarbeitungsprodukte und in der Gemeinschaftsverpflegung“, so Kammerpräsident Reisecker.


Quelle: Landwirtschaftskammer Oberösterreich



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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