Genug gebrannt! der Steuerlöscher von AK und ÖGB holt das Geld zurück

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Foto: AK Salzburg
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Arbeiterkammer Salzburg
07 Jän 06:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Lohnsteuerentlastung der vergangenen Regierung wirkt. Das zeigt auch die florierende Konjunktur. Trotzdem brauchen sehr viele Menschen jeden Cent, um gut über die Runden zu kommen. Der Steuerlöscher von Arbeiterkammer und ÖGB hilft auch 2018 dabei, zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückzubekommen. Anmeldestart ist am 8. Jänner. Die Beratungen beginnen ab März. „Wir helfen den Beschäftigten bei der Steuererklärung. Das bringt noch mehr Netto vom Brutto. 2017 waren es in Summe 9,5 Millionen“, sagen AK-Präsident Siegfried Pichler und Steuerlöscher-Chef Peter Lederer. Außerdem setzen sich AK und ÖGB mit einer Unterschriftenaktion dafür ein, dass die so genannten Topf-Sonderausgaben absetzbar bleiben – diese Möglichkeit endet nämlich ab dem Jahr 2020.

Die Wirtschaft floriert wieder. Daran hat die vergangene große Steuerreform einen wesentlichen Anteil, weil die Kaufkraft gestiegen ist und die Menschen in Österreich wieder mehr konsumieren. „Aber die Arbeitnehmer brennen sich mit den hohen Steuern nach wie vor aus – besonders kleinen und mittleren Einkommen bleibt oft zu wenig Netto vom Brutto“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler. Denn im europäischen Vergleich fällt immer noch ein sehr hoher Anteil der Steuerlast auf arbeitsbezogene Abgaben – und die Beschäftigten werden wohl auch in Zukunft im Vergleich zu Betrieben und Vermögenden kaum entlastet.

„Erbschaften und Vermögen tragen kaum etwas zum Staatshaushalt bei. Nur ein marginaler Teil aller durch den Staat Österreich eingehobenen Steuern stammt aus Vermögen, Erbschaften tragen im Gegensatz zu vielen anderen Ländern überhaupt nicht zur solidarischen Gestaltung der Gesellschaft bei. Dafür stammt ein wesentlicher Anteil der Steuern aus lohnbezogenen Abgaben.

Im Gegensatz zu den Beschäftigten profitieren Firmen und Unternehmen vom gerade auch in Österreich wieder ausgerufenen Steuerwettbewerb nach unten. „Es braucht ein insgesamt gerechteres Steuersystem. Die Abgabenlast gehört gerechter verteilt, als sie es jetzt ist. Die Pläne der neuen Regierung gehen nicht wirklich oder nur nebulös in diese Richtung. Weniger Abgaben dürfen keinesfalls schlechtere Leistungen für die Beschäftigten gegenüberstehen. Und auch für Scheinlösungen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern minimale Einsparungen bringen, aber späteren Angriffen auf ihre Rechte Tür und Tor öffnen, ist kein Platz“, stellt Siegfried Pichler klar.

Der AK/ÖGB-Steuerlöscher sorgt in jedem Fall für mehr Fairness

AK und ÖGB Salzburg sorgen jedenfalls auch 2018 mit ihrem Steuerlöscher für mehr Gerechtigkeit. AK-Präsident Siegfried Pichler: „Genug gebrannt! Wir holen mit dem Steuerlöscher zurück, was unsere Mitglieder zu viel ans Finanzamt bezahlt haben. Das bringt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bares Geld. Einfach und kostenlos.“

Ein paar Tipps, wie die Beschäftigten mit Hilfe ihrer AK bares Geld zurückholen können:

  • Kinderfreibetrag. Ein Elternteil kann 440 Euro geltend machen. Teilen sich beide Eltern den Betrag auf, gibt es sogar 600 Euro (zwei mal 300 Euro). Alleinerziehende mit Familienbeihilfe können 300 Euro geltend machen, Unterhaltspflichtige im Gegenzug ebenfalls 300 Euro. Und das immer solange man 7 Monate die Familienbeihilfe bzw. Unterhaltsabsetzbetrag bezieht.

  • Rückerstattung der Sozialversicherung. Wer ein geringes Einkommen hatte und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat, kann mit bis zu 400 Euro Rückzahlung rechnen – mit zumindest kurzzeitigem Anspruch auf Pendlerpauschale sogar 500 Euro. Pensionisten und Lehrlinge erhalten bis zu 110 Euro (ausgenommen Ausgleichszulagenbezieher). Tipp: Geringfügig Beschäftigte sind nicht automatisch Pensions- und Krankenversichert. Wenn sie sich auf Antrag selbst bei der Krankenkasse versichern, dann können diese Ausgaben über den Steuerausgleich geltend gemacht werden.

  • Kinderbetreuung. Viele Salzburger versäumen es, Kinderbetreuungskosten abzusetzen. Oft, weil die dafür nötige Bestätigung der Gemeinde oder Kinderbetreuungseinrichtung fehlt. Pro Kind und Jahr können bis zu 2.300 Euro geltend gemacht werden. Das betrifft die Betreuung an sich ebenso wie Essens- und Bastelbeiträge – und zwar bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. „Außerdem kann jede pädagogisch qualifizierte Freizeit-, Sport- und Ferialbetreuung abgesetzt werden – zum Beispiel in den Sommerferien. Voraussetzung: Es ist eine pädagogische Fachkraft dabei.

  • Computer und Zubehör. Notebook, PC, Drucker und Scanner sind Werbungskosten, wenn sie beruflich genutzt werden. Mindestens 60 Prozent der Kosten können ohne Nachweis steuermindernd geltend gemacht werden. Die anderen 40 Prozent sind Privatnutzung. Die Kosten müssen auf 3 Jahre verteilt werden – für ein 1.000 Euro Notebook also zum Beispiel 200 Euro pro Jahr. Das entspricht 60 Prozent der Kaufsumme durch 3.

Jetzt unterschreiben, damit Sonderausgaben absetzbar bleiben!

Was viele noch nicht auf dem Schirm haben: Ab dem Jahr 2020 sind so genannte Topf-Sonderausgaben nicht mehr absetzbar. Das trifft zum Beispiel all jene, die Wohnraum geschaffen oder zusätzliche Personenversicherungen abgeschlossen haben und die Ratenzahlungen dafür steuerlich geltend machen. Die zusätzlichen Euros fehlen ihnen in einigen Jahren. „Es geht um Kranken-, Pflege, Ablebens- und Insassenversicherungen und das Schaffen von gefördertem Wohnraum oder Althaussanierungen“, sagt Steuerlöscher-Chef Peter Lederer. „Wir fordern, dass diese Topf-Sonderausgaben auch über das Jahr 2020 hinaus abgesetzt werden können. Und zwar in Summe 2.000 Euro pro Steuerpflichtigem“, so AK-Präsident Siegfried Pichler und Peter Lederer.

AK und ÖGB Salzburg haben dafür eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Steuerlöscher können sich gleich vor Ort dafür stark machen, dass die Topf-Sonderausgaben weiter steuerlich geltend gemacht werden können. Die Formulare liegen außerdem in allen AK-Zweigstellen auf.

ab 8. Jänner anmelden – und Geld in 3 Schritten zurückholen

Anmeldebeginn für den AK/ÖGB-Steuerlöscher ist heuer am 8. Jänner 2018. Bis März werden rund 12.000 Termine vergeben – und dann das Geld der Salzburgerinnen und Salzburger zurückgeholt. 2017 waren es in Summe 9.500.000 Euro.

  • Schritt 1: Beratungstermin über die Service-Hotline 0662 / 86 87 86 vereinbaren (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, freitags bis 12:30 Uhr. Tipp: Sozialversicherungsnummer bei der Terminvereinbarung bereithalten, das spart Zeit!
  • Schritt 2: Jeder Kunde erhält einen Brief mit der Terminbestätigung und einer Checkliste. Die Checkliste bitte durcharbeiten und die Unterlagen mitbringen. Den Finanzonline Code erhalten Sie über finanzonline.at oder mit einem Lichtbildausweis direkt beim Finanzamt.
  • Schritt 3: Am Beratungstag wird die Gutschrift sofort berechnet

Hinweis: Die AK und der ÖGB geben keine Hilfestellung bei Vermietung oder Verpachtung und bei Einkünften aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit!


Quelle: AK Salzburg



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