Ferialjob: Arbeitgeber vergaß Sonderzahlungen und Urlaubsabgeltung

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Foto: Geld / Symbolbild
19 Jul 16:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Gehaltszettel kontrollieren – AK holte 130 Euro für 15-jährige heraus

Eine 15-Jährige arbeitete samstags als Aushilfskraft. Als sie ihre Tätigkeit nach 2 Monaten beendete, bekam sie zwar ihr Gehalt – nicht aber Sonderzahlungen und eine Ersatzleistung für den nicht verbrauchten Urlaub. Die Arbeiterkammer Salzburg intervenierte und holte so 130 Euro zusätzlich für die Reisekasse der jungen Frau heraus. Jürgen Fischer von der AK Jugend- und Lehrlingsberatung: „Auch beim Ferialjob sollte man die Abrechnung genau kontrollieren. Wir helfen, wenn es Fragen gibt.“

Ein Job in der Ferienzeit ist für viele Schülerinnen und Schüler die erste Gelegenheit, eigenes Geld zu verdienen und zudem einen Einblick ins Arbeitsleben zu erhalten. Auch die Betriebe profitieren – aber sie sollen die Jugendlichen nicht ausnutzen. Deshalb gelten für Ferialjobs klare Bestimmungen. Auch die Abrechnung ist geregelt: „Sonderzahlungen etwa müssen in der Regel anteilig ausbezahlt werden. Auch wenn man nur wenige Wochen oder Monate arbeitet. Zudem hat man Anspruch auf anteiligen Urlaub. Wird er nicht verbraucht muss es dafür eine Ersatzleistung geben“, sagt Jürgen Fischer von der Jugend- und Lehrlingsberatung der AK Salzburg.

Eine 15-jährige Salzburgerin, die samstags in einem Geschäft für Spiel- und Schreibwaren aushalf, erhielt zu wenig Geld. Als sie nach 2 Monaten ihren Ferialjob beendete, bekam sie zwar ihr Gehalt in bar. Aber der Arbeitgeber berücksichtigte weder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld noch die Urlaubsabgeltung. Die Expertinnen und Experten der AK rechneten für die 15-Jährige nach – und holten per Intervention die offenen Ansprüche von 130 Euro herein.

Tipp für alle Ferialjobberinnen und Ferialjobber:

Für einen Ferialjob stehen oft anteilige Sonderzahlungen zu. Geregelt ist das in den Kollektivverträgen. Bei der Arbeiterkammer oder den Gewerkschaften erfährt man, ob ein anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusteht. Zudem müssen Urlaubstage ausbezahlt werden, wenn sie nicht verbraucht wurden. Die AK kontrolliert die Abrechnungen und hilft.


Quelle: AK Salzburg



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