Fehlende Saisonarbeiter gefährden oberösterreichischen Gemüseanbau

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„Unsere Betriebe müssen wieder genügend Saisonarbeitskräfte beschäftigen können, sonst verlieren wir über kurz oder lang unsere gesamte Inlandsversorgung mit Verarbeitungsgemüse“, so Landwirtschaftskammer-Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker bei der heutigen Vollversammlung.
Foto: LK OÖ,
26 Sep 14:39 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert Erleichterungen bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

„Um Arbeitsspitzen im Gemüseanbau abzudecken, werden zum beiderseitigen Vorteil Saisonarbeitskräfte aus EU-Drittländern beschäftigt. Aktuell fällt es unseren heimischen Betrieben aber immer schwerer, die benötigten Arbeitskräfte zu engagieren. In Deutschland ist das Verdienstniveau aufgrund des Wegfalles der Pensionsversicherungspflicht höher. Dadurch wird Deutschland als Zielland interessanter und die heimischen Betriebe haben auch noch einen massiven Kostennachteil. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher rasche Maßnahmen seitens des Sozialministeriums, um so traditionelle Branchen wie den Gurkerl-Anbau nicht zu verlieren“, bekräftigt ÖR Ing. Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, die Forderungen der Vollversammlung.

Saisonniers sind entscheidend für heimischen Gemüseanbau

Beim Anbau von Einlegegurken sind pro Hektar 2.500 Stunden manuelle Arbeit notwendig. Für die anstrengende Arbeit auf den Feldern finden sich schon lange keine heimischen Arbeitskräfte mehr. Um den Anbau und damit auch die Verarbeitung trotzdem in Österreich zu halten, steht den österreichischen Betrieben im Gemüse- und Obstanbau ein streng reguliertes Kontingent an Arbeitskräften aus EU-Drittländern zur Verfügung. „Da in den letzten Jahren das Kontingent nicht mehr an die Bedürfnisse der heimischen Betriebe angepasst wurde, stehen vielen Landwirten nicht mehr die benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung. In den letzten Jahren wurden daher viele Betriebe geschlossen und die heimische Versorgung mit Verarbeitungsgemüse muss von immer weniger aktiven Landwirtinnen und Landwirten aufrechterhalten werden. Es braucht daher möglichst rasch eine Erhöhung des Kontingentes für Saisonarbeiter und Erntehelfer aus Drittstaaten. Für das Kontingent ist darüber hinaus ein ganzjähriger Durchrechnungszeitraum anzulegen, damit kurzzeitige Arbeitsspitzen besser abgefedert werden können“, fordert LK-Präsident Franz Reisecker.

Keine Pensionsversicherungspflicht für Saisonarbeiter in Deutschland

Ein starker Wettbewerbsvorteil für deutsche Betriebe wird nun durch eine Einigung der Koalitionspartner auf unbestimmte Dauer verlängert. Bis zu 70 Arbeitstage lang können Saisonniers in Deutschland ohne Pensionsversicherungspflicht beschäftigt werden. Dadurch ist der netto ausbezahlte Verdienst beträchtlich höher als in Österreich, wo ab dem ersten Tag die vollen Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Trotzdem weisen die österreichischen Betriebe bedeutend höhere Lohnkosten auf. „Es kann nicht sein, dass zwei Nachbarländer in einem offenen Markt derartig unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen bieten. Auf lange Sicht kann auch der beste österreichische Betrieb unter diesen Bedingungen nicht bestehen. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher vehement eine Ausnahme von der Pensionsversicherungspflicht für Erntehelfer bis zu einer Beschäftigungsdauer von drei Monaten“, präzisiert LK-Präsident Franz Reisecker.

Umsetzung des Saisonnier-Maßnahmenpakets dringend notwendig

Die Vollversammlung hat die inhaltlichen Forderungen in Form einer Resolution an die zuständige Bundesministerin Beate Hartinger-Klein gerichtet. Um den Gemüseanbau in Österreich zu erhalten, ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nun dringend gefordert, eine schnelle Umsetzung eines höheren Kontingents an Saisonarbeitskräften, einen jährlichen Durchrechnungszeitraum und eine Ausnahme von der Pensionsversicherungspflicht umzusetzen.

Ausreichende Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist Voraussetzung für erfolgreiche Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft

Intensiv diskutiert wurden in der Vollversammlung auch die aktuellen Verhandlungen für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik nach 2020. In der verbleibenden Zeit des österreichischen Rats-Vorsitzes sollte ein Schwerpunkt auf die Verhandlungen zur GAP gelegt werden. Im Fokus stehen dabei die Budgetausstattung und die zukünftige Ausgestaltung mittels nationaler Strategiepläne. Die Vollversammlung spricht sich für Gestaltungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene aus, fordert aber EU-weit einheitliche Grundregelungen und administrative Vereinfachungen ein. „Die Vorschläge der EU-Kommission zur GAP sind noch grundlegend zu überarbeiten. Ansonsten steuern wir auf noch mehr Verwaltungsaufwand und zunehmende Rechtsunsicherheit für unsere landwirtschaftlichen Betriebe hin. Wesentliche Teile der Reformvorschläge sind für unsere klein- und mittelbäuerlichen Betriebe kaum machbar und daher mit Nachdruck abzulehnen,“ präzisiert LK-Präsident Franz Reisecker.

Bewältigung der dürrebedingten Schäden des Jahres 2018

Ein weiteres Thema der heutigen Vollversammlung bildeten die dürrebedingten Schäden in der Land- und Forstwirtschaft. Mit dem Dürre-Hilfspaket im Ausmaß von 60 Millionen Euro kann ein kleiner Teil der entstandenen Schäden ausgeglichen werden. Aktuell wird noch ausgearbeitet, nach welchem Modell die Auszahlung an die geschädigten Betrieben erfolgen wird. „Als Landwirtschaftskammer Oberösterreich ist uns vor allem wichtig, dass den am stärksten von der Dürre geschädigten Betrieben auch zuverlässig geholfen wird. Gerade in Oberösterreich gibt es in vielen Landesteilen Grünlandbetriebe, die 2018 große Verluste beim Futterertrag hinnehmen mussten,“ fasst LK-Präsident Franz Reisecker zusammen.


Quelle: Landwirtschaftskammer Oberösterreich



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