Chef konnte Schwangere plötzlich „nicht mehr brauchen“: AK klagte mehr als 9600 Euro für Zimmermädchen ein

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Arbeiterkammer Oberösterreich
02 Aug 07:26 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Als das Zimmermädchen eines Hotels im Innviertel ihrem Chef mitteilte, dass sie schwanger sei, erhielt sie alles andere als Glückwünsche. Der Wirt teilte ihr mit, dass dies auf keinen Fall gehe und er sie nicht mehr brauchen könne. Er löste das Arbeitsverhältnis der Frau, die sich gerade in der Probezeit befand, auf. Die verzweifelte werdende Mutter ging zur AK. Und die stellte klar: Mit dem Rausschmiss habe der Wirt das Gesetz gebrochen und die Frau diskriminiert. Sie bekam nach einer Klage 7640 Euro Vermögensschaden und 2000 Euro Schadenersatz für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.

Als Zimmermädchen begann die Frau im Frühjahr in einem Hotel im Innviertel zu arbeiten. Ausgemacht war eine Befristung bis Saisonende kurz vor Weihnachten. Noch in der Probezeit erfuhr sie von ihrer Schwangerschaft und teilte diese dem Chef auch gleich mit. Der war wenig erfreut und setzte sie vor die Tür. Die Frau wandte sich hilfesuchend an die AK. Diese setzte sofort ein Schreiben an den Wirt auf. Denn eine Auflösung in der Probezeit wegen Schwangerschaft seitens des Arbeitgebers ist laut Gleichbehandlungsgesetz eine Diskriminierung. Genauer gesagt eine unmittelbare Geschlechterdiskriminierung, da nur Arbeitnehmerinnen schwanger werden können.

Wird eine Beschäftigte wegen Schwangerschaft gekündigt oder das Arbeitsverhältnis in der Probezeit durch den Arbeitgeber aufgelöst, kann die Betroffene dies bei Gericht anfechten. Oder sie kann die Beendigung gegen sich gelten lassen – in diesem Fall hat sie Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Das Zimmermädchen verzichtete in diesem Fall auf eine Anfechtung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Gericht.

Die AK forderte vom Wirt einen Vermögensschaden von rund 7640 Euro bis zum Ende der Beschäftigungsfrist und 2000 Euro Entschädigung für die erlittene persönliche Diskriminierung. Der Arbeitgeber weigerte sich aber, zu zahlen. Erst rund ein Jahr später, nachdem die AK Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingereicht hatte, lenkte er ein und bezahlte endlich – in Summe 9640 Euro.

„Wenn ein Vorgesetzter seine schwangere Beschäftigte hinauswirft mit den Worten, dass er sie in diesem Zustand nicht gebrauchen könne und die werdende Mutter dann auch noch monatelang auf ihr dringend benötigtes Geld warten muss, dann ist das nicht nur ungesetzlich, sondern ein Skandal. Wo bleiben die Wertschätzung und der Respekt für Beschäftigte, die Kinder bekommen und für die Zukunft unserer Gesellschaft sorgen?“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.


Quelle: AKOÖ



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