Bestbieterprinzip garantiert Qualität im öffentlichen Personenverkehr

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25 Mär 21:55 2015 von Elisabeth Schwarzl Print This Article

Vergaberichtlinien garantieren u.a. hohe Qualität für die Fahrgäste

OBERÖSTERREICH. Seit 2009 müssen laut EU-Verordnung auch in Oberösterreich Verkehrsdienste im Kraftfahrlinienverkehr wettbewerblich ausgeschrieben werden. Die Konzessionen laufen je acht Jahre.


"Bei der Vergabe der Busverkehrsdienste gilt in Oberösterreich immer das Bestbieterprinzip",betont Landeshauptmann-Stv. Reinhold Entholzer. Die Vergaberichtlinien würden eine hohe Qualität für die Fahrgäste, und u.a. die Einhaltung der Sozialstandards und faire Löhne garantieren.



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