Besonders schutzbedürftig: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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Die Kinder- und JugendhilfereferentInnen tagten in Vorarlberg. v. li. LRin Doris Kampus (Steiermark), LRin Ulrike Königsberger-Ludwig (Niederösterreich), LRin Katharina Wiesflecker (Vorarlberg), LRin Gabriele Fischer (Tirol), LHStvin Beate Prettner (Kärnten) und StR Jürgen Czernohorszky (Wien).
Foto: VLK/D.Mathis
19 Okt 19:32 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Kinder- und Jugendhilfekonferenz in Vorarlberg

Tirols Anträge bei der Kinder- und Jugendhilfekonferenz stellen die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) in den Fokus. „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind besonders schutzbedürftig. Sie sind ohne ihre Eltern auf der Flucht vor Krieg und in der Hoffnung auf Schutz gekommen und haben oft dramatische Fluchterfahrungen gemacht. Der Start in einem unbekannten Land kann sehr schwierig sein“, weiß Landesrätin Gabriele Fischer, zuständig für die Kinder- und Jugendhilfe. Umso mehr benötigen diese jungen Menschen Perspektiven und Unterstützung in Österreich.

Abschiebungen nach Afghanistan sind lebensbedrohlich

„Die Abschiebung von jungen Flüchtlingen ist sehr problematisch. Vor allem, dann, wenn die Sicherheitslage in den Herkunftsländern nicht sichergestellt ist“, stellt Landesrätin Fischer klar und verweist auf das Beispiel Afghanistan: „Ein Gutachten aus Deutschland besagt, dass die Rückführung junger Erwachsener nach Afghanistan eine akute Gefährdung für ihr eigenes Leben sowie das Leben ihrer Familien bedeuten kann. Abschiebungen sind lebensbedrohlich für diese jungen Menschen!“ Die Rückführung in dieses Land solle daher für die vormals in Österreich betreuten Kinder und Jugendlichen und jetzt jungen Erwachsenen unverzüglich eingestellt werden, fordert die Landesrätin. Allein in Tirol machen umF aus Afghanistan rund 69 Prozent aller betreuten minderjährigen und jungen Erwachsenen aus: Insgesamt werden aktuell 332 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Tirol betreut, 228 haben afghanische Staatsangehörigkeit.

Gerade Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention habe im Falle von umF eine besondere Bedeutung: „Die Härtefallkommission prüft auf Antrag und unter maßgeblicher Mitwirkung der Länder das Vorliegen von dringenden humanitären oder persönlichen Gründen und kann gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel erteilen. Solche Härtefallkommissionen sollen in den Bundesländern eingerichtet werden“, fordert Landesrätin Fischer. Diese nehmen sich Einzelfällen unter den Kriterien der sprachlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Integration, Deutschkenntnissen, der Länge des Aufenthalts, Schulbesuch, Ausbildung, der Sicherstellung des Lebensunterhalts durch Erwerbsarbeit sowie des ehrenamtlichen Engagements an und entscheiden, ob eine Rückkehr in das Heimatland zumutbar oder unzumutbar ist. Ein solcher Fall wäre die Familie Magomedov aus Lienz.


Quelle: Land Tirol



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