Beschlüsse für familienfreundliches Kärnten

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05 Aug 08:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LH Kaiser informierte über „Kinderstipendium“ und Möglichkeit der Tageselternbetreuung in Betrieben

Klagenfurt (LPD). Zu den „Zukunftsträgern unserer Gesellschaft, den Kindern“, gab es heute, Montag, mehrere Beschlüsse in der Sitzung der Kärntner Landesregierung. So fasste es Landeshauptmann Peter Kaiser als zuständiger Referent im anschließenden Pressefoyer zusammen. Konkret wurde das unter dem Arbeitstitel „Kinderstipendium“ laufende Pilotprojekt zur Landesförderung von Elternbeiträgen in elementaren Kinderbildungs-und -betreuungseinrichtungen beschlossen. Durch die Änderung der Tagesbetreuungsverordnung ist es nunmehr auch möglich, über eine Trägerinstitution eine Betreuung durch Tageseltern in Betrieben zu installieren. Es war dies heute die letzte Regierungssitzung vor der Sommerpause. Eine außerordentliche Sitzung könnte laut Kaiser möglicherweise noch einberufen werden, um die entsprechenden Beschlüsse bezüglich „Silicon Austria“ zu fassen.

Die erste Etappe des „Kinderstipendiums“ soll laut Kaiser schon mit 1. September, also im Kindergartenjahr 2018/19, rechtswirksam werden. Das Land Kärnten werde im Pilotjahr 50 Prozent des durchschnittlichen Betreuungsbeitrages übernehmen. Das gelte für Fünfjährige im verpflichtenden Kindergartenjahr, die Drei- und Vierjährigen im Kindergarten, aber auch für die Kleinsten in Kindertagesstätten- und krippen sowie bei Tageseltern. „Es geht hier um Leistbarkeit der Kinderbetreuung für alle Kärntnerinnen und Kärntner“, sagte Kaiser. Ein Kalkulator zum Kinderstipendium ist seit heute unter www.ktn.gv.at/kinderstipendium online.

Eltern von Drei- und Vierjährigen in Kindergärten ersparen sich laut Kaiser bei Ganztagsbetreuung 63 Euro im Monat und bei Halbtagsbetreuung 43 Euro. Im letzten, verpflichtenden Kindergartenjahr würden sie sich bei der Aufzahlung für die Ganztagsbetreuung 21 Euro pro Monat ersparen. Für Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren in Kindertagesstätten und Kinderkrippen liege die Ersparnis halbtags bei 70 Euro im Monat und ganztags bei 105 Euro im Monat. Bei 85 Stunden pro Monat Betreuung bei Tagesmüttern und Tagesvätern betrage die Ersparnis 43 Euro im Monat.

Durch die Novelle des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz wurde laut Kaiser die Möglichkeit geschaffen, die Tagesbetreuung durch Tagesmütter und Tagesväter auch außerhalb des eigenen Haushaltes, also auch in Betrieben, anzubieten. Die Kärntner Tagesbetreuungsverordnung werde entsprechend angepasst. „Das ist ein weiterer Beschluss für ein familienfreundliches Kärnten und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, betonte der Landeshauptmann. Er teilte weiters mit, dass 2016 und 2017 aus Einsparungsgründen durch Hypo/Heta die jährlich vorgesehene Valorisierung für den Sockelbetrag und den Betrag je Betreuungsstunde je Kind entfallen sei. Die Valorisierung solle ab 2018 wieder Berücksichtigung finden.

Mit deutlichen Worten äußerte sich der Landeshauptmann zur 15a-Vereinbarung betreffend Bundesmittel für die Kinderbetreuung. „Hier wird vom Bund vieles gefordert und es soll dafür weniger Geld geben. Diese Ungleichung wird so nicht aufgehen. Und wir werden uns das auch nicht gefallen lassen“, betonte er. Eine entsprechende gemeinsame Stellungnahme der Länder werde über das Burgenland als derzeitiges Vorsitzland der Landeshauptleutekonferenz an den Bund gehen.

Infos und Kalkulator zum „Kinderstipendium“ unter: www.ktn.gv.at/kinderstipendium


Quelle: Land Kärnten



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